Rechtlicher Schutz vor diskriminierenden Maßnahmen der Polizei – Eine Untersuchung von antidiskriminierungsrechtlichen Schutzlücken und Schutzinstrumenten
Doktorandin: Rebekka Stadler, B.A., M.Iur.
Das Promotionsvorhaben setzt an der Schnittstelle von Polizei- und Antidiskriminierungsrecht an. Im Zentrum steht dabei die Frage nach antidiskriminierungsrechtlichen Schutzlücken und Schutzinstrumenten im Bereich der polizeilichen Gefahrenabwehr.
Zunächst werden diskriminierungsaffine Gefahrenabwehrmaßnahmen betrachtet, wobei insbesondere die Fallkonstellation des "Racial Profiling" bei verdachts- und anlassunabhängigen Kontrollen und die entsprechenden Grundsätze der Rechtsprechung in den Blick genommen werden. Die verfassungs- und europarechtlichen Anforderungen an eine Antidiskriminierungsgesetzgebung im Bereich polizeilicher Gefahrenabwehr werden herausgearbeitet. Von Interesse ist dabei insbesondere die Anwendbarkeit der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien sowieSchutzlücken, die sich im Polizeirecht gegenüber dem AGG bei der Bekämpfung von Diskriminierung ergeben.
Der Hauptteil der Arbeit widmet sich schließlich der Frage, ob ein Antidiskriminierungsgesetz für die öffentliche Verwaltung lediglich eine deklaratorische Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbots aus Art. 3 Abs. 3 GG darstellen würde oder eine antidiskriminierungsrechtliche Schutzverstärkung bedeuten könnte. Als Ausgangspunkt dient dabei das 2020 in Kraft getretene Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz als bisher Einziges seiner Art. Die rechtliche Implementierung postkategorialer Ansätze und die Berücksichtigung intersektioneller Diskriminierung werden dabei insbesondere auf ihre Vereinbarkeit mit Besonderheiten des Gefahrenabwehrrechts untersucht.
Die Einführung von speziellen Entschädigungsansprüchen, ein antidiskriminierungsrechtliches Verbandsklagerecht und Beweiserleichterungen werden ferner auf Sekundär- und Rechtsschutzebene in den Blick genommen. Als Prüfstein für das Potential dieser Instrumente dienen die herauszuarbeitenden Zwecke des Antidiskriminierungsrechtssowie weitere verfassungsrechtliche Maßstäbe wie Rechtssicherheit und effektiver Rechtsschutz.