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"Biometrische Videoüberwachung als Mittel der Gefahrenabwehr – Eine rechtliche Untersuchung ihrer Einsatzmöglichkeiten im öffentlichen Raum"


Doktorandin: Lisa Fürst, M.Iur.
 

Biometrische Gesichtserkennung ist für viele längst alltäglich geworden; mit ihrer Hilfe entsperren wir Smartphones oder lassen unsere Identität mit dem Personalausweis feststellen. Der Einsatz dieser Technologie zur Videoüberwachung des öffentlichen Raums ist allerdings hoch umstritten und wurde in der Bundesrepublik bislang nur im Rahmen von Modellprojekten erprobt. Die Dissertation widmet sich den rechtlichen Problemen, die mit der zukünftigen Anwendung biometrischer Videoüberwachung als Gefahrenabwehrinstrument einhergehen würden.

Die Arbeit geht der Frage nach, ob der Einsatz einer biometrischen Videoüberwachung auf bereits bestehende bundes- oder landesrechtliche Ermächtigungsgrundlagen gestützt werden kann. Es wird untersucht, ob die in Betracht kommenden Normen einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten können. Zentral ist dabei das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, aus dem enge Anforderungen an einen zulässigen Einsatz erwachsen. Im Lichte der Gleichheitsgrundrechte werden zudem die Diskriminierungspotenziale visueller Erkennungssysteme problematisiert und entsprechende rechtliche Schutzmechanismen entwickelt.

Zudem wird der Einsatz biometrischer Videoüberwachung auf seine unionsrechtliche Zulässigkeit hin geprüft. Im Mittelpunkt dieser Untersuchung steht der EU-Verordnungsentwurf zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz. Die hierin enthaltenen Beschränkungen für den Einsatz biometrischer Gesichtserkennung werfen die Frage auf, inwieweit eine Regelungskompetenz der Union dahingehend besteht, die innere Sicherheit als ursprüngliches Kerngebiet mitgliedstaatlicher Souveränität über datenschutzrechtliche Kompetenzen zu regulieren.

Die rechtlichen Anforderungen an den Einsatz biometrischer Videoüberwachung werden im Hinblick auf eine in das PolG NRW einzuführende Rechtsgrundlage zusammengetragen und es wird diskutiert, wie eine angemessene Balance zwischen Sicherheitsgewinn und Freiheitsgarantie hergestellt werden kann.