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Verfassungsschutz durch Aufklärung der Öffentlichkeit


Doktorand: Jonas Barthle, M.A.
 

Dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung kommt eine zentrale Bedeutung bei der Tätigkeit der Sicherheitsbehörden zu. Insbesondere in Zeiten politischer sowie gesellschaftlicher Umbrüche wird die Rolle des Verfassungsschutzes und seiner Öffentlichkeitsarbeit immer wieder kritisch hinterfragt. Ziel der Dissertation ist eine umfassende Analyse der verschiedenen Aspekte dieses komplexen Themenfeldes.

Im ersten Teil der Arbeit wird die historische Entwicklung und Struktur der Verfassungsschutzämter insgesamt beleuchtet und die Öffentlichkeitsarbeit durch diese bzw. die ihnen vorgesetzten Innenressorts in den Blick genommen. Hierbei werden auch Unterschiede zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesländern mit eigenständigen Landesämtern für Verfassungsschutz (z.B. Hessen, vgl. § 1 Abs. 1 HVSG) sowie Bundesländern mit in die Innenministerien eingegliederten Verfassungsschutzabteilungen (z.B. Nordrhein-Westfalen, vgl. § 2 Abs. 1 VSG NRW) aufgegriffen. Dies dient als Grundlage für das Verständnis der institutionellen Mechanismen und politischen Kontexte, in denen die Öffentlichkeitsarbeit stattfindet.

Der zweite Teil konzentriert sich auf die nach § 16 Abs. 1 BVerfSchG bestehende Pflicht des Bundesamtes für Verfassungsschutz, über Bestrebungen und Tätigkeiten nach § 3 Abs. 1 BVerfSchG zu informieren. In diesem Zusammenhang wird auch der seit der Novelle des BVerfSchG im Jahr 2015 ausdrücklich genannte Wirtschafts- sowie Wissenschaftsschutz durch das Bundesamt für Verfassungsschutz näher beleuchtet. Dieser stellt eine der Schwerpunktaufgaben der präventiven Spionageabwehr des Amtes dar und umfasst primär die Sensibilisierung bzw. Schulung von Unternehmen wie Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen vor Risiken des illegalen Know-how-Transfers (Wirtschaftsspionage/Konkurrenzausspähung) sowie vor Bedrohungen durch gewalttätige Extremisten.

Der dritte Teil behandelt sodann Inhalte, Ziele, Wirkungen und die rechtlichen Rahmenbedingungen von Verfassungsschutzberichten. Dabei wird insbesondere der Frage nachgegangen, inwieweit diese Berichte als Instrumente einer wehrhaften Demokratie fungieren können und welche rechtlichen Grenzen dabei zu beachten sind. Besonderes Augenmerk wird auf die Einführung eines neuen Phänomenbereichs "verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates" gelegt. Dieser Phänomenbereich hat insbesondere im Zusammenhang mit den Protesten gegen die Coronaschutzmaßnahmen an Relevanz gewonnen, da verschiedene Akteure das Protestgeschehen instrumentalisierten, um eine verfassungsfeindliche Agenda zu verfolgen. Die Analyse dieses Phänomenbereichs dient der weiteren Vertiefung des Verständnisses der Komplexität und der Herausforderungen, denen sich der Verfassungsschutz heute stellen muss.

Der abschließende Teil der Arbeit befasst sich mit der Nennung personenbezogener Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Hier wird der Konflikt zwischen dem damit verbundenen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und dem Interesse der Allgemeinheit an der Information thematisiert. Darüber hinaus wird auf die nunmehr in § 16 Abs. 2, 3 BVerfSchG gesetzlich geregelte Verdachtsberichterstattung eingegangen und die bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten gegen eine Erwähnung in der Öffentlichkeitsarbeit kritisch beleuchtet.