Die Zulässigkeit von anlasslosen Personenkontrollen im öffentlichen Raum
Doktorandin: Franziska Ellmauer, LL.B.
Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf Privatheit, auch im öffentlichen Raum. Durch die Erweiterung polizeilicher Befugnisse zur Durchführung anlassloser Personenkontrollen wird diese Enklave der Privatheit jedoch zunehmend gefährdet. Sei es im Rahmen einer Schleierfahndung (in Nordrhein-Westfalen: einer strategischen Fahndung) oder dem Aufenthalt in einem Gefahrengebiet bzw. einer Waffenverbotszone – Bürgerinnen und Bürger müssen zunehmend anlasslose und verdachtslose polizeiliche Kontrollen hinnehmen.
Die Dissertation befasst sich infolgedessen mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die anlasslose Personenkontrolle im öffentlichen Raum zulässig ist. Der Schutzbereich des öffentlichen Raums wird definiert und seine Schutzfunktion beleuchtet. Der Hauptteil der Arbeit widmet sich den gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen. Diese Kontrollmaßnahmen werden vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung evaluiert und die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz – insbesondere die Vereinbarkeit mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Handlungsfreiheit – überprüft.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Durchführung von Schleierfahndung und strategischer Fahndung. Kritisch sollen an dieser Stelle insbesondere die Fahndung nach ethnischer Zugehörigkeit („Racial Profiling“) und damit einhergehend die Vereinbarkeit mit dem Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 3 GG beleuchtet werden. Neben verfassungsrechtlichen Fragestellungen werden unter anderem die europarechtlichen Anforderungen aus dem Schengener Grenzkodex überprüft. Auch die Einführung von Gefahrengebieten und Waffenverbotszonen werden sowohl aus verfassungsrechtlicher als auch aus sicherheitspolitischer Sicht kritisch hinterfragt.