Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen – im Spannungsfeld zwischen Landesregierung und Landtag
Doktorandin: Caroline Wilsing, Ass. iur.
Der Ministerpräsident befindet sich als Regierungschef im Spannungsfeld zwischen Landesregierung und Landtag. Das Geflecht der Kompetenzen, Pflichten und Funktionen des Ministerpräsidenten als Teil der Landesregierung soll im Rahmen dieser Dissertation herausgearbeitet werden. Dieses „Machtgefüge“ der Landesverfassung und die damit einhergehenden Problembereiche sollen abgebildet und vertieft diskutiert werden.
Zwar handelt es sich bei diesem landesverfassungsrechtlichen Thema nicht um ein neues Gesetz oder spezielles Urteil, jedoch bietet das Promotionsvorhaben viel Raum für Analyse, innovative Denkansätze oder Reformerwägungen im Hinblick auf die Figur des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen.
Der Aufbau der Arbeit orientiert sich an dem Zyklus des Amts des Ministerpräsidenten. Zu Beginn soll das Amt eine kurze historische Analyse erfahren. Anschließend wird die Wahl des Ministerpräsidenten darzustellen sein, wobei der Art. 52 Abs. 1 Landesverfassung NRW mit seiner Besonderheit der „Wahl aus der Mitte des Landtags“ einen Schwerpunkt bildet.
Im dritten Teil werden die Kompetenzen des Ministerpräsidenten während der Amtszeit beleuchtet. Dabei werden neben der Richtlinienkompetenz und dem Ressortprinzip des Kollegialorgans der Landesregierung auch weniger prominente Kompetenzen wie das Gnadenrecht nach Art. 59 Landesverfassung NRW herausgearbeitet. Schließlich wird im letzten Kapitel auf die Beendigung des Amts des Ministerpräsidenten einzugehen sein. Im Rahmen dessen sind unter anderem die verschiedenen Ablösungsmechanismen der Bundesländer zu vergleichen.