Öffentlich – Privat – Digital, Die Entwicklung öffentlich- und privatrechtlicher Rechtsdurchsetzung im Wandel der Digitalisierung
Habilitand: Dr. iur. Benedikt Quarch, M.A.
Das tradierte Verhältnis von öffentlichem und privatem Recht befindet sich schon länger im Umbruch. Ursprünglich aus dem US-amerikanischen Rechtskreis stammend, hat sich auch hierzulande maßgeblich im Kartellrecht ein Wechselspiel von „public enforcement“, also der staatlichen Normdurchsetzung, und „private enforcement“, also der privaten Normdurchsetzung etabliert.
Die letzten Jahre haben dabei, wie die Habilitation zeigen wird, eher zu einer Verlagerung der Normdurchsetzungsverantwortung ins Private geführt, was das Öffentliche Recht in den Hintergrund treten lässt. Nicht zuletzt das Aufkommen des sog. „LegalTech“-Marktes, auf dem privatwirtschaftliche Unternehmen gezielt durchzusetzende Normen suchen und sodann in die Praxis umsetzen, sowie die einschneidenden Umwälzungen durch die Verbreitung künstlicher Intelligenz in der gesamten Rechtswissenschaft haben diese Entwicklung verstärkt.
Anhand verschiedener Beispiele, u.a. am Beispiel des Glücksspielrechts, wird die Habilitation diese Entwicklungen nachzeichnen und untersuchen, ob und inwiefern aus dem Blickwinkel des öffentlichen Rechts eine zunehmende „Privatisierung“ der Normdurchsetzung begrüßenswert oder kritikwürdig ist. Dabei sollen auch vergleichbare Tendenzen auf Ebene der Europäischen Union und weiterer Mitgliedstaaten in den Blick genommen werden.