Institutsleitung 1966 – 1998
Klaus Stern
Politikberater und Begründer des staatsrechtlichen Standardwerks
Klaus Stern, geboren am 11. Januar 1932 in Nürnberg, absolvierte 1951 das Abitur am humanistischen Melanchthon-Gymnasium in Nürnberg. Von 1951 bis 1955 studierte er Rechtswissenschaften sowie Volkswirtschaftslehre in Erlangen und München. 1955 legte er die Erste Juristische Staatsprüfung in München ab, wo er im Jahr darauf mit einer Arbeit über die „Gesetzesauslegung und Auslegungsgrundsätze des Bundesverfassungsgerichts“ zum Dr. iur. promoviert wurde. Anschließend war er von 1956 bis 1960 Rechtsreferendar in München und Wissenschaftlicher Assistent an der dortigen Universität. 1960 legte er die zweite Juristische Staatsprüfung ab.
Bereits im darauffolgenden Jahr wurde er mit dem Thema "Wirtschaftsverfassung und Energiewirtschaftsrecht" für Öffentliches Recht und Allgemeine Rechtslehre habilitiert. 1962 folgte er einer Berufung als ordentlicher Professor für Staatsrecht und Politik an die Freie Universität Berlin – als einer der jüngsten Hochschullehrer überhaupt –, bis er nach Ablehnung mehrerer Rufe an andere Universitäten 1966 ein Ordinariat für Öffentliches Recht, Verwaltungslehre sowie Allgemeine Rechtslehre an der Universität zu Köln als Nachfolger von Hans Peters übernahm. Er wurde Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre, das er bis zu seiner Emeritierung 1998 leitete. 1968 wurde er zudem zum Direktor des an der Universität zu Köln angesiedelten Instituts für Rundfunkrecht berufen. 1969 wurde Klaus Stern von seiner Fakultät zum Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und im Alter von 39 Jahren vom Großen Senat für zwei Amtszeiten zum Rektor der Universität zu Köln gewählt. Der Landesrektorenkonferenz NRW stand er in dieser Zeit, nämlich von 1971 bis 1972, vor. Von 1973 bis 1975 amtierte er daraufhin als Prorektor.
Von 1976 bis 2000 war er als vom Landtag gewähltes Mitglied Richter des Verfassungsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen. Klaus Stern wurde in mehrere Institutionen des Bundes und der Länder sowie wissenschaftliche Organisationen berufen. Er war u.a. Mitglied der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages (1972 bis 1984), der Enquête-Kommission Verfassungsreform des Deutschen Bundestages (1971-76), Erster Vorsitzender der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer (1978 bis 1980), Mitglied des Senats der Deutschen Forschungsgemeinschaft (1983 bis 1999), der Parteien-Finanzierungskommission des Bundespräsidenten (1992), des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums der Finanzen (seit 1975), der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften (seit 1978) sowie zuletzt Mitglied der vom Landtag NRW zu Fragen des Abgeordnetenrechts eingesetzten Kommission (2001-02). Zu den Verhandlungen über die Wiedervereinigung Deutschlands wurde Klaus Stern mehrfach als Berater hinzugezogen. Im Juli 1991 moderierte er in Bonn ein vom damaligen Bundesjustizminister Klaus Kinkel initiiertes Forum zur Bewältigung des SED-Unrechts.
Klaus Stern wurde u.a. mit dem Großen Goldenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich und 1989 mit dem Großen Bundesverdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Außerdem verlieh ihm der Bundespräsident der Republik Österreich das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst 1. Klasse. Im Jahr 2000 erhielt er vom Land Nordrhein-Westfalen den Verdienstorden. Die Stadt Düsseldorf ehrte ihn 2002 mit ihrer Verdienstmedaille. Die Universitäten Breslau/Polen (1987), Fortalezza/Brasilien (1991) und Verona/Italien (2005) erkannten ihm die Ehrendoktorwürde zu. Die Hauptarbeitsgebiete von Klaus Stern lagen auf den Gebieten des deutschen und ausländischen Staats- und Verfassungsrechts, des Europarechts, des Verwaltungsrechts, insbesondere des Kommunal- und Wirtschaftsverwaltungsrechts, des Medienrechts sowie des Postrechts. Seit 2006 war Klaus Stern Ehrenmitglied der Japanischen Akademie der Wissenschaften. Noch in hohem Alter setzte er die von ihm herausgegebene, wohl umfassendsten staatsrechtlichen, politischen und historischen Darstellung des Deutschen Staatsrechts (Stern Staatsrecht) in zweiter Auflage vor. Das fünfbändige Werk mit ca. 12.500 Seiten ist seit der Veröffentlichung des ersten Bandes 1977 zum Standardwerk avanciert.
Klaus Stern verstab am 5. Januar 2023.
Weitere Informationen zu Klaus Stern finden Sie auch im Rektoren-Portrait der Universität zu Köln.