zum Inhalt springen

Dr. Felor Badenberg zur Lehrbeauftragten ernannt


Berlins Justiz- und Verbraucherschutzsenatorin ist zur Lehrbeauftragten am Institut für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Universität zu Köln ernannt worden. Das Institut um Prof. Dr. Markus Ogorek LL.M gewinnt mit der langjährigen Verfassungsschutzbeamtin eine der führenden Expertinnen des deutschen Sicherheitsrechts.

 

Senatorin Dr. Felor Badenberg (© BfV)

Zur Person: Dr. Felor Badenberg (*1975) studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und wurde dort im Anschluss zu einem öffentlich-rechtlichen Thema promoviert. 2006 trat sie in den höheren Dienst des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) ein. Bereits drei Jahre später wurde ihr die Leitung des Personalreferates übertragen, bevor sie 2012 an die Spitze des Haushaltsreferates rückte. Kurz darauf übernahm sie das zentrale Berichtswesen. Ab 2015 war Dr. Felor Badenberg sodann mit der Cyberabwehr befasst; zunächst als Referatsgruppenleiterin in der Spionageabwehr, später als Leiterin der neuen eigenständigen Cyberabwehr-Abteilung.

Anfang 2020 wechselte sie den Fachbereich innerhalb des Bundesamtes und übernahm die Leitung der Abteilung Rechtsextremismus und -terrorismus. Im Sommer 2022 wurde Dr. Felor Badenberg zur Vizepräsidentin beim BfV ernannt, weiterhin mit einem Schwerpunkt in der Bekämpfung rechter Staatsgefährdungen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser lobte seinerzeit „Führungsstärke und Erfahrung“ der Spitzenbeamtin. Seit April 2023 ist Dr. Felor Badenberg schließlich Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Berlin (parteilos). Der „Tagesspiegel“ bezeichnete ihre Berufung als "echten Personalcoup", der „rbb“ stellte sie als „inhaltlich exzellent“ vor.


Prof. Dr. Markus Ogorek, LL.M. (Berkeley), Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre: „Mit Dr. Felor Badenberg gewinnen wir eine außerordentlich versierte Expertin des Öffentlichen Rechts. Ob in der Cyberabwehr oder bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus – Dr. Felor Badenberg hat sich vielfältige Verdienste um die Sicherheit der Bundesrepublik erworben und wird zurecht über weite politische Grenzen hinweg geschätzt. Nicht ohne Grund ist sie nun als Parteilose in den Berliner Senat berufen worden und setzt sich unter anderem für eine moderne Juristenausbildung ein. Dass Dr. Felor Badenberg ihre Erfahrungen künftig auch als Lehrbeauftragte am Institut für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre einbringt, ist vor diesem Hintergrund eine echte Bereicherung.“


Dr. Felor Badenberg, Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Berlin: "Es erfüllt mich mit Stolz und besonderer Freude, die Gelegenheit zu erhalten, einen Lehrauftrag am Institut für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Universität zu Köln zu übernehmen, an der ich einst selbst studiert habe. Die Universität hat mir nicht nur eine exzellente akademische Ausbildung geboten, sondern auch meinen Werdegang entscheidend geprägt. Es ist mir eine Herzensangelegenheit, mein Wissen und meine Erfahrungen aus meiner Praxis beim Bundesamt für Verfassungsschutz sowie meiner gegenwärtigen Tätigkeit als Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz an die Studierenden – die zukünftigen Juristinnen und Juristen, Politikerinnen und Politiker sowie Führungskräfte – weiterzugeben. Neben den fachlichen Inhalten ist es mir besonders wichtig, die Studierenden für die Gefahren für unsere Demokratie – insbesondere durch Extremismus – zu sensibilisieren und so eine tolerante und demokratische Gesellschaft zu fördern, in der jeder Einzelne Verantwortung für das Gemeinwohl übernimmt.“


Hintergrund: Lehrbeauftragte sind Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Stellung besonders befähigt sind, praktisch erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten in die Hochschullehre einzubringen. An der Kölner Rechtswissenschaftlichen Fakultät unterstützen Lehrbeauftragte namentlich im Rahmen von spezialisierten Vorlesungen und Seminaren. Lehrbeauftragte nehmen die Abhaltung von Veranstaltungen in geringem Umfang neben ihrer Berufstätigkeit wahr und stehen in einem öffentlich-rechtlichen Verhältnis eigener Art. Nach mehrjähriger Tätigkeit können sie bei besonderer Eignung zu Honorarprofessoren ernannt werden.