FAQ: Lehrveranstaltungen
Das Institut für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre unterstützt Studierende zu vielfach gestellten Anfragen u.a. in Bezug auf Lernmaterialien, Vorlesungsplanungen, Prüfungen sowie Gutachten durch den nachfolgenden Frage-Antwort-Bereich (FAQ).
Lernmaterialien
Wo finde ich die Vorlesungsinhalte?
Alle Materialien der Lehrveranstaltungen finden Sie auf ILIAS, dem Online-Studierendensystem der Universität zu Köln. Das Institut hat eine übersichtlich gestaltete Seite eingerichtet, in der Sie alle Internetadressen der jeweiligen Veranstaltungen direkt nach Semestern sortiert abrufen können. Auf ILIAS sind auch alle Materialien hinterlegt.
Um welche Materialien handelt es sich?
Bei den Vorlesungsmaterialien handelt es sich regelmäßig um die Videoaufzeichnungen der einzelnen Sitzungen sowie um die entsprechenden PowerPoint-Folien. Zudem stellt das Institutsteam zahlreiche ergänzende Unterlagen bereit, etwa Leitentscheidungen, Aufsätze, aber auch Formate wie Podcasts oder Dokumente zu Sonderveranstaltungen.
Werden die Einträge nach Vorlesungsende entfernt?
Nein. Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen, dass wir Ihre Materialien zu einem späteren Zeitpunkt aus ILIAS entfernen. Solange durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät bzw. durch das für ILIAS zuständige Competence Center die entsprechende Vorlesungsseite online ist, finden Sie dort auch alle Materialien.
Wieso sind die Vorlesungsinhalte nicht auf der Website verfügbar?
Wir haben uns gegen die Veröffentlichung im ungesicherten Bereich des Internets entschieden, um auch und gerade aus urheberrechtlicher Sicht eine hinreichende Kontrolle über die Vorlesungsmaterialien zu wahren. Der Zugang über ILIAS gewährt die Passwort-Prüfung mittels Ihres S-Mail-Kontos und ermöglicht uns zugleich ein besseres Tracking der Nutzung unserer Unterlagen.
Lernfragen
Wie kann ich meine Lern- und Vorlesungsfragen dem Institut zukommen lassen?
Es ist dem Institut für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre ein besonderes Anliegen, Fragen von Studierenden möglichst zeitnah und persönlich zu beantworten. Wir bieten Ihnen daher die nachfolgend dargestellten Instrumente, um ihre Vorlesungs- oder Lernfrage einzubringen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diese Dienstleistung grundsätzlich nur jenen Studierenden anbieten können, die eine durch Professor Ogorek angebotene Veranstaltung zum jeweiligen Themenbereich besuchen. Bitte senden Sie weiterhin alle administrativen Anfragen ausschließlich an die Postfächer für Verwaltung (allgemeine Anfragen) oder Prüfungsleistungen.
1. E-Mail-Postfach für Lernfragen:
Wenn Sie eine Frage nicht öffentlich stellen möchten, sie voraussichtlich nicht von Interesse für ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen, oder aber von sehr spezieller Natur im Rahmen des in der Veranstaltung gelehrten Stoffes ist, haben Sie auch immer die Möglichkeit, sich bilateral direkt an unser Postfach für Lernfragen zu wenden. Die Antwort auf Ihre Frage erhalten in diesem Fall nur Sie selbst. Über dieses Postfach können Sie wie oben beschrieben uns auch gerne vorab Ihre Fragen für die Q&A-Sitzungen zukommen lassen sowie Termine für die Sprechstunde vereinbaren.
2. Q&A-Sitzungen:
Unsere Vorlesungen begleiten wir regelmäßig durch als Zoom-Meetings stattfindende Q&A-Sitzungen kurz vor den anstehenden Abschlussprüfungen, in denen Sie alle, die Veranstaltung und ihre Inhalte betreffenden Fragen an Professor Ogorek stellen können. Aus Effizienzgründen empfiehlt es sich, hierfür insbesondere solche Fragen vorzusehen, bei denen Sie annehmen, dass auch ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen von einer Beantwortung profitieren. Zur besseren Vorbereitung sind wir Ihnen für eine (freilich nicht erforderliche) Vorankündigung ihrer Frage an unser Postfach für studentische Anfragen dankbar..
3. Persönliche Rücksprache:
Vorlesungsteilnehmer von Professor Ogorek können ihn jederzeit nach der Lehrveranstaltung ansprechen. Darüber hinaus finden in der jeweiligen ILIAS-Veranstaltung auch seine Telefonnummer, falls Sie persönlichen Gesprächsbedarf, z.B. über Ihr Studium oder Ihr Lernverständnis an sich, haben.
Grundsätzlich entscheiden immer Sie, welches der angebotenen Instrumente Ihnen für Ihre jeweilige Frage am geeignetsten erscheint. Aufgrund der Vielzahl uns erreichender Fragen bitten wir gleichsam darum, zunächst ein Lehrbuch, einen Kommentar oder beck-online zur Hilfe zu nehmen, bevor Sie uns Ihre Fragen übermitteln.
Klausuren
Wie sind die Klausuren aufgebaut?
Alle Klausuren beziehen sich – wie in der deutschen Jurist/innenausbildung angelegt – auf Fälle, d.h. von Ihnen wird die gutachtliche Lösung eines oder mehrerer Sachverhalts/Sachverhalte gefordert. Einzelne Fragen kommen höchstens ergänzend als Zusatzfragen vor.
Was kommt in der Klausur dran? Wird der Vorlesungsstoff eingegrenzt?
Stoff der Klausuren ist das jeweilige Rechtsgebiet in dem Umfang, in dem es in der Vorlesung behandelt wurde. Sie können sich daher zunächst darauf verlassen, dass alle Themen, die nicht besprochen wurden, auch nicht Prüfungsgegenstand werden. Weitere Eingrenzungen können ggfs. in den jeweiligen Vorlesungssitzungen vorgenommen werden, ein Anspruch besteht (sachlogischerweise) nicht.
Wie ist der Korrekturvorgang aufgebaut?
Die Klausuren werden zunächst durch interne oder extern beauftragte Korrekturassistentinnen und -assistenten begutachtet und bewertet. Der Modulverantwortliche überprüft die Bewertungen und zeichnet verantwortlich. Im Anschluss daran werden die Klausuren durch das Institut an das Prüfungsamt gegeben. Dort werden die Noten erfasst und in KLIPS 2.0 – dem Online-Studienmanagementsystem der Universität zu Köln – verbucht. Nach Abschluss dieser administrativen Tätigkeiten werden die Klausuren an das Institut zurückgesandt.
Wie lange dauert die Korrektur?
Gem. § 20 I Nr. 1 StudPro beträgt die Korrekturfrist für Klausuren und Hausarbeiten neun Wochen. Gem. § 20 I Nr. 2 ist die Korrekturfrist für Seminare vier Wochen. Das Institut ist bestrebt, alle Prüfungsleistungen schnellstmöglich und insofern deutlich unterhalb der durch die Prüfungsordnung normierten zeitlichen Höchstgrenzen zu bewerten. Ob dies gelingt, hängt von verschiedenen einzelfallbedingten Umständen ab (Fristwahrung Korrekturassistenzen, Einbindung Zweitprüfer usw.).
Unter welchen Umständen kann ich eine "Schnellkorrektur" erhalten?
In diesem Fall müssen Sie einen Antrag beim insofern allein zuständigen Prüfungsamt stellen. Ein Antrag unmittelbar an das Institut ist leider prüfungsrechtlich nicht vorgesehen. Die Studien- und Prüfungsordnung führt hierzu in § 20 Abs. 2 aus: "Auf Antrag in Textform kann das Prüfungsamt einer Studentin oder einem Studenten eine Verkürzung der Korrekturfrist für einzelne Prüfungen (Schnellkorrektur) gewähren, wenn das Abwarten der regulären Korrekturfrist ausnahmsweise nicht zumutbar ist; der Grund ist zu belegen. Das bloße Interesse an einer zügigen Beendigung des Studiums ist nicht ausreichend."
Wo erfahre ich meine Note?
Ausschließlich über KLIPS 2.0. Das Institut kann Ihnen aus datenschutzrechtlichen wie auch ganz praktischen Verfügbarkeitserwägungen keine Auskünfte über Noten erteilen.
Wo erhalte ich meine korrigierte Klausur?
Sobald Sie – in der Regel wenige Stunden nach Notenveröffentlichung – eine ILIAS-Mail durch das Institut erhalten, können Sie in den darauffolgenden zwei Wochen die Klausuren im Institutssekretariat von Mo.-Do im Zeitraum von 9-14 Uhr abholen. Nach der zweiwöchigen Frist werden die Klausuren eingelagert, sodass die Abholung nur noch nach vorheriger Anmeldung per E-Mail mit Nennung Ihrer Matrikelnummer möglich ist.
Ich bin mit der Bewertung meiner Klausur nicht einverstanden. Was kann ich tun?
Sie haben nach § 23 Abs. 1 der Studien- und Prüfungsordnung die Möglichkeit zur Remonstration. Wir wissen, dass jeder Korrektorin und jedem Korrektor Fehler unterlaufen können und stehen einer sachlich begründeten Remonstration sehr offen gegenüber. Ihren begründeten Antrag können Sie per E-Mail übersenden. Zur Bearbeitung benötigen wir zudem die korrigierte Klausur einschließlich des schriftlichen Votums, die Sie bitte im Original im Institut einreichen. Die Frist für die Einreichung des Remonstrationsantrags sowie der Klausur beträgt einen Monat ab der Bekanntgabe des Ergebnisses durch das Prüfungsamt und der Möglichkeit der Einsichtnahme bzw. Abholung. Sofern das Ergebnis während der vorlesungsfreien Zeit bekanntgegeben wird, beginnt die Frist am ersten Vorlesungstag des folgenden Semesters. Remonstrationen werden selbstverständlich nicht durch den Korrekturassistenten bzw. die Korrekturassistentin, der/die für die Erstbewertung verantwortlich zeichnet, überprüft, sondern ausschließlich innerhalb des Instituts. Eine Handreichung des Prüfungsamts – insbesondere zur Frage der Begründung Ihres Antrags – finden Sie hier.
Hausarbeiten
Wo finde ich den Sachverhalt der Hausarbeit?
Der Sachverhalt der Hausarbeit ist ab dem ersten Tag der Bearbeitungszeit auf der Website der Prüferin/des Prüfers, die/der die Hausarbeit anbietet, zu finden. Hausarbeiten unseres Instituts werden auf dieser Seite ("Studium") eingestellt. Von wem eine Hausarbeit angeboten wird, können Sie der Website des Prüfungsamts entnehmen.
Wie verfasse ich eine Hausarbeit?
In einer Hausarbeit sind ein oder mehrere Sachverhalte umrissen, der/die mit einer bzw. mehreren Fallfrage/n versehen ist. Die Hausarbeit ist gutachterlich zu lösen. Im Gegensatz zu Klausuren ist eine Hausarbeit eine wissenschaftliche Arbeit. Dies bedeutet, dass alle verwendeten Quellen in Fußnoten angegeben werden müssen. Alles, was also nicht durch den Bearbeiter „selbst entwickelt“ wurde, muss belegt werden. Reine Subsumtionen müssen folglich i.d.R. nicht belegt werden. Definitionen und ähnliche abstrakte Rechtssätze, unter die der Sachverhalt subsumiert wird, müssen jedoch mit Angabe der Quellen regulär mittels Fußnoten belegt werden.
Welche Formalia muss ich bei Hausarbeiten beachten?
In Hausarbeiten ist es von grundlegender Bedeutung, bestimmte Formalia zu beachten. Vorrangig sind hierbei diejenigen Vorgaben der Prüferin/des Prüfers zu der jeweiligen Hausarbeit. In unserem Institut werden die verpflichtenden Bearbeitungshinweise gemeinsam mit dem Sachverhalt veröffentlicht. Darüber hinaus existieren Leitfäden zum Verfassen juristischer Arbeiten, die Sie zu Rate ziehen können und sollten. Einen solchen finden Sie bspw. hier. Des Weiteren bietet das Projekt Recht Aktiv einen Kurs zum Verfassen juristischer Hausarbeiten an.
Wie lang soll eine Hausarbeit sein?
Teil des Bearbeitungsvermerkes ist jeweils auch die Angabe einer maximalen Seitenlänge. Beachten Sie, dass die vorgegebene Seitenzahl unter keinen Umständen überschritten werden darf. Auf der anderen Seite sollten Sie die Seitenzahl auch nicht evident unterschreiten, da sich die Seitenvorgabe am Umgang der aufgeworfenen Probleme orientiert.
Welche Hausarbeit schreibe ich in welchem Semester?
Es bleibt grundsätzlich Ihnen überlassen, in welchem Semester Sie welche Hausarbeit schreiben. In der Regel sind die Hausarbeiten so konzipiert, dass Sie die kleine Hausarbeit bereits nach dem ersten Semester und die große Hausarbeit nach dem zweiten Semester schreiben können. Es kann aber auch vorkommen, dass für eine Hausarbeit Kenntnisse in einem Gebiet erforderlich sind, das Sie im bisherigen Studium noch nicht behandelt haben. Auch dann steht es Ihnen natürlich frei, sich selbstständig in das Gebiet einzuarbeiten und die Hausarbeit zu schreiben. Bei der Entscheidung, wann Sie welche Hauarbeit schreiben, ist es sinnvoll, in die Überlegung miteinzubeziehen, wann Sie Praktika absolvieren wollen. Weiterhin ist zu beachten, dass die Zwischenprüfungshausarbeiten (kleine und große Hausarbeit) in einem rollierenden System angeboten werden. Dies bedeutet, dass jeweils nur in zwei von drei Rechtsgebieten Hausarbeiten angeboten werden. Nähere Informationen dazu, wann welche Hausarbeit angeboten wird, können Sie der Website des Prüfungsamts entnehmen. Die Fortgeschrittenenhausarbeit können Sie erst schreiben, wenn Sie bereits die kleine und die große Zwischenprüfungshausarbeit bestanden haben.
Wo erhalte ich meine korrigierte Hausarbeit?
Sobald Sie – in der Regel wenige Stunden nach Notenveröffentlichung – eine ILIAS-Mail durch das Institut erhalten, können Sie in den darauffolgenden zwei Wochen die Klausuren im Institutssekretariat von Mo.-Do im Zeitraum von 9-14 Uhr abholen. Nach der zweiwöchigen Frist werden die Klausuren eingelagert, sodass die Abholung nur noch nach vorheriger Anmeldung per E-Mail mit Nennung Ihrer Matrikelnummer möglich ist.
Ich bin mit der Bewertung meiner Hausarbeit nicht einverstanden. Was kann ich tun?
Sie haben nach § 23 Abs. 1 der Studien- und Prüfungsordnung die Möglichkeit zur Remonstration. Wir wissen, dass jeder Korrektorin und jedem Korrektor Fehler unterlaufen können und stehen einer sachlich begründeten Remonstration sehr offen gegenüber. Ihren begründeten Antrag können Sie per E-Mail dem Institut übersenden. Zur Bearbeitung benötigen wir zudem die korrigierte Hausarbeit einschließlich des Votums, die Sie bitte im Original im Institut einreichen. Die Frist für die Einreichung des Antrags und der Hausarbeit beträgt einen Monat ab der Bekanntgabe des Ergebnisses durch das Prüfungsamt und der Möglichkeit der Einsichtnahme bzw. Abholung. Sofern das Ergebnis während der vorlesungsfreien Zeit bekanntgegeben wird, beginnt die Frist am ersten Vorlesungstag des folgenden Semesters. Remonstrationen werden selbstverständlich nicht durch den Korrekturassistenten bzw. die Korrekturassistentin, der/die für die Erstbewertung verantwortlich zeichnet, überprüft, sondern ausschließlich innerhalb des Instituts. Eine Handreichung des Prüfungsamts – insbesondere zur Frage der Begründung Ihres Antrags –finden Sie hier.
Seminare und -arbeiten
Was ist das Vorbereitungsseminar?
Das Vorbereitungsseminar ist ein Seminar, in dem Sie eine häusliche Arbeit verfassen und vor der Prüferin/dem Prüfer und den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen Vortrag mit anschließender Diskussion halten. Das Vorbereitungsseminar dient der Vorbereitung auf das Schwerpunktbereichsseminar und ist Voraussetzung dafür, dass Sie an einem Schwerpunktbereichsseminar teilnehmen können.
Wann kann ich am Vorbereitungsseminar teilnehmen?
Am Vorbereitungsseminar können Sie teilnehmen, wenn Sie wenigstens im dritten Fachsemester eingeschrieben sind. Anders als Hausarbeiten werden Vorbereitungsseminare häufig im Laufe des Semesters angeboten. Nähere Informationen zum Zeitpunkt der Abhaltung können Sie der jeweiligen Veranstaltung in KLIPS 2.0 entnehmen. Beachten Sie, dass Sie gemäß § 39 Abs. 1 S. 2 StudPrO jedenfalls vor der Teilnahme am Verfahren zur Vergabe der Plätze in den Schwerpunktbereichsseminaren das Vorbereitungsseminar bestanden haben müssen.
Wie werde ich im Vorbereitungsseminar bewertet?
Das Vorbereitungsseminar kann gemäß § 44 Abs. 3 S. 3 StudPrO ohne weitere Differenzierung mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet werden. Damit Sie Ihre eigene Leistung besser einschätzen können, vergibt Herr Prof. Ogorek jedoch in seinen Vorbereitungsseminaren Noten in Form von Punkten, wie Sie sie gewohnt sind. Die Note des Vorbereitungsseminares fließt aber nicht in Ihre Schwerpunktnote mit ein. Das Bestehen des Vorbereitungsseminares ist lediglich Zulassungsvoraussetzung.
Was muss ich bei der Anmeldung zum Vorbereitungsseminar beachten?
Sie können Sich für das Vorbereitungsseminar in KLIPS 2.0 anmelden. Leider gelingt es nicht immer, einen Platz für das von Ihnen gewünschte Vorbereitungsseminar erhalten, da die Teilnehmerzahlen in den Vorbereitungsseminaren begrenzt sind. Es ist daher empfehlenswert, sich zu mehreren Vorbereitungsseminaren gleichzeitig anzumelden, um die Chancen auf einen Platz zu erhöhen. Sie können Ihre Belegwünsche auch in KLIPS 2.0 priorisieren.
Muss mein Vorbereitungsseminar in dem Rechtsgebiet sein, das ich später auch als Schwerpunkt wählen will?
Nein, das Vorbereitungsseminar und der Schwerpunkt können in unterschiedlichen Rechtsgebieten absolviert werden.
Was ist das Schwerpunktbereichsseminar?
Das Schwerpunktbereichsseminar ist Teil des Schwerpunkts und fließt in Ihre Schwerpunktsnote mit einem Anteil von 55% ein. Das Schwerpunktbereichsseminar gliedert sich wie das Vorbereitungsseminar in eine Seminararbeit und einen hierauf beruhenden Vortrag. Anders als in Hausarbeiten lösen Sie in Ihrer Seminararbeit keinen Fall, sondern schreiben eine Arbeit über ein juristisches Problem, eine Fragestellung, ein Urteil oder Ähnliches.
Was muss ich bei der Anmeldung zum Schwerpunktbereichsseminar beachten?
Sie sollten sich frühzeitig für das Schwerpunktbereichsseminar anmelden. Die Plätze für die Seminare werden zwei Semester im Voraus vergeben. Mit kürzerer Vorlaufzeit werden lediglich Restplätze vergeben. Weitere Informationen zur Anmeldung erhalten Sie hier.
Ich bin mit der Bewertung meiner Vorbereitungs- bzw. Schwerpunktbereichsseminararbeit nicht einverstanden. Was kann ich tun?
Sie haben nach § 23 Abs. 1 der Studien- und Prüfungsordnung die Möglichkeit zur Remonstration. Wir wissen, dass jeder Korrektorin und jedem Korrektor Fehler unterlaufen können und stehen einer sachlich begründeten Remonstration sehr offen gegenüber. Ihren begründeten Antrag können Sie unter Beifügung der entsprechenden, korrigierten Arbeit einschließlich des schriftlichen Votums per E-Mail dem Institut übersenden. Die Frist für den Remonstrationsantrag beträgt einen Monat ab der Bekanntgabe des Ergebnisses durch das Prüfungsamt und der Möglichkeit der Einsichtnahme bzw. Abholung. Sofern das Ergebnis während der vorlesungsfreien Zeit bekanntgegeben wird, beginnt die Frist am ersten Vorlesungstag des folgenden Semesters. Professor Ogorek wird Ihre Remonstration persönlich überprüfen und zeitnah mit schriftlicher Darlegung der Erwägungsgründe über Ihren Antrag entscheiden.Eine Handreichung des Prüfungsamts – insbesondere zur Frage der Begründung Ihres Antrags –finden Sie hier. Bitte beachten Sie die für Schwerpunktleistungen nach dem JAG NRW möglicherweise abweichenden Regelungen.
Wo finde ich weitere Informationen?
Auf der Seite des Studien- und Karriereberatungszentrums finden Sie weitere Informationen zu Studienverlauf, Prüfungen etc.
Gutachten und Empfehlungen
Stellt die Institutsleitung Gutachten für eine Bewerbung um ein Stipendium o.ä. aus?
Sofern Sie an Lehrveranstaltungen von Professor Ogorek teilgenommen und dort Leistungen erbracht haben, können Sie eine dementsprechende Anfrage an das Institut stellen. Zwingende Voraussetzung ist zudem, dass Ihr Studium erkennbar nicht nur auf die Erfüllung der Minimalanforderungen aus der Studien- und Prüfungsordnung, sondern umfassend angelegt ist. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass angesichts einer nicht unerheblichen Anzahl von Gutachtenanfragen Professor Ogorek vor allem solchen Studierenden entsprechende Empfehlungen ausstellen kann, die ihm aus der Vorlesungsveranstaltung persönlich bekannt sind.
Wie lange vor dem Termin, zu dem ich das Gutachten benötige, muss ich mich an das Institut wenden?
Ihre erste Anfrage sollte mindestens vier Wochen vor dem Termin erfolgen, zu dem das Gutachten Ihnen selbst bzw. der Institution, bei der Sie sich bewerben, vorliegen muss. Sofern Sie diese Frist substantiell unterschreiten, erstellen wir Gutachten nur noch ausnahmsweise – etwa wenn Sie die Unterschreitung der Frist nicht zu vertreten haben. Ein Anspruch auf Erteilung eines Gutachtens besteht in keinem Fall.
Wie läuft das Verfahren ab?
Bitte übersenden Sie uns Ihre Anfrage nach einem Gutachten per E-Mail und fügen einen tabellarischen Lebenslauf bei, der über Ihre schulischen, universitären und sonstigen Tätigkeiten (Ehrenämter etc.) Auskunft gibt. Weiterhin sind Abzüge Ihres Abiturzeugnisses, einer aktuellen Übersicht Ihrer Studienleistungen und sonstiger relevanter Unterlagen erforderlich. Eine kurze Darstellung, weshalb Sie speziell durch das Institut für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre begutachtet werden möchten, erleichtert die interne Prüfung Ihrer Anfrage. Sofern nach Durchsicht der Unterlagen eine gutachterliche Stellungnahme in Betracht kommt, werden Sie zu einem persönlichen Gespräch mit Professor Ogorek eingeladen. Corona-bedingt kann ein solches Gespräch auch per Zoom erfolgen. Im Anschluss daran fertigt Professor Ogorek das Gutachten an und wir übersenden es – je nach Absprache mit Ihnen und den Gutachten-Anforderungen – Ihnen bzw. unmittelbar der erfragenden Institution.
Ihre Frage wird nicht beantwortet? Allgemeine administrativen Fragestellungen richten Sie bitte an das Postfach für Verwaltung. Für inhaltliche Fragen zum Studienstoff steht Ihnen u.a. das Postfach für Lernfragen zur Verfügung (Näheres unter „Lernfragen“ im FAQ). Bei Anliegen in Bezug auf studienverlaufsrelevante Leistungen wenden Sie sich bitte ausschließlich an das Postfach für Prüfungsleistungen.