Wenn der Verfassungsschutz beobachtet, darf er zum Beispiel Vertrauensleute einsetzen und Observationen durchführen, sagt der Jurist und Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Universität zu Köln, Markus Ogorek. Der Verfassungsschutz kann auch die Telekommunikation überwachen. Für eine Überwachung müssen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Person oder eine Gruppe verfassungsschutzrelevante Bestrebungen hat. Zum Beispiel, wenn die freiheitlich-demokratische Grundordnung unterlaufen wird.
Beobachten, sammeln, auswerten
Doch der Verfassungsschutz ist keine Polizei, er kann keine Zwangsmittel einsetzen. Er sammelt Informationen und gibt sie, falls nötig, an die Strafverfolgungsbehörden weiter. "Es gibt gerichtlichen Rechtsschutz in Deutschland. Und ich kann mich auch zur Wehr setzen gegen eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz". Zudem würden Gerichte streng und strikt prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beobachtung erfüllt sind, sagt Markus Ogorek.
Keine lebenslange Beobachtung
Auch wenn der Verfassungsschutz von einem Verdachtsfall ausgeht, bedeutet das nicht, dass für alle Zeiten beobachtet werden kann. Das Bundesamt setzt sich nach einer angemessenen Prüfphase, in der Regel nach zwei Jahren, erneut damit auseinander, ob man den Verdachtsfall einstellt oder ob man wegen erwiesener verfassungsfeindlicher Bestrebungen von einer gesichert-extremistischen Bestrebung ausgeht. Aber auch dann gilt, in regelmäßigen Abständen wird diese Einschätzung überprüft.
Medium: Deutschlandfunk Nova
Datum: 02.02.2024
Autorin: Anke van de Weyer (Interview)