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"Verbotsverfahren gegen einzelne AfD-Landesverbände starten"

Ein Verbotsverfahren gegen die AfD kommt nach Ansicht des Staatsrechtlers Markus Ogorek von der Uni Köln grundsätzlich in Betracht, auch wenn es hohe Hürden gebe. Die Frage sei aus juristischer Sicht, ob die AfD inhaltlich – so wörtlich – „verfassungsfeindlich genug“ sei.

 


Dies gelte es nachzuweisen, was nicht einfach sei, sagte Ogorek im Deutschlandfunk.Die Protagonisten seien zu clever, als sie die Verfassungsfeindlichkeit im Parteiprogramm dokumentiert hätten. Deswegen müssten die Antragsteller für ein Verbotsverfahren soziale Medien auswerten und Reden auf Parteitagen. Dies sei für die Gesamtpartei sehr aufwändig. Außerdem sei nicht klar, ob diese Verfassungsfeindlichkeit auch wirklich in der ganzen AfD zu finden sei.

Ogorek sieht dagegen bessere Chancen, wenn sich ein Verbotsverfahren gegen einzelne, besonders extremistischer Landesverbände richtet. Als Beispiel nannte er die AfD-Verbände Thüringen und Sachsen-Anhalt. Die Verbotsanträge könnten die jeweiligen Landesregierungen stellen. Die Beweisführung sei einfacher, weil nicht so umfangreich, so der Staatsrechtler.

Grundsätzlich sehe die Verfassung das Verbotsverfahren vor, weshalb man es auch nutzen sollte. Gleichzeitig sei auch eine Inhaltliche Auseinandersetzung der anderen Parteien mit der AfD notwendig, da auch bei einem erfolgreichen Verbot, die Ideologie dahinter nicht aus den Köpfen verschwunden sei.
 

Medium: Deutschlandfunk
Datum: 17.01.2024
Autor: Moritz Küpper (Interview)