Löbel gab seinen Sitz im Auswärtigen Ausschuss des Bundestages auf, nachdem der "Spiegel" am Freitag über Provisionszahlungen in Höhe von 250.000 Euro berichtet hatte. Die Unionsfraktions-Spitze bemühte sich um Schadensbegrenzung und warnte Abgeordnete vor Geschäftemacherei mit Corona-Masken. Löbel bezeichnete die Summen als "nach dem Marktüblichen bemessene Vergütung".
Geld für die Vermittlung von Schutzmasken zu erhalten, sei für Bundestagsabgeordnete nicht per se unzulässig, erklärte der Staatsrechtler Markus Ogorek von der Universität Köln. Dies gelte aber nur, "solange das Verhalten nicht auf die Förderung der eigenen, persönlichen Interessen abzielt". Der Rechtsexperte geht davon aus, dass Löbels Verhalten als Verstoß gegen die Verhaltensregeln für Mitglieder des Bundestages anzusehen sei.
Zu Löbels Geschäftspartnern gehörte unter anderem die Seniorenheim-Kette Avendi, die der Zeitung "Mannheimer Morgen" zufolge etwa 100.000 Masken für 60.000 Euro gekauft habe. Löbels Provision habe laut einem Unternehmenssprecher 25 Prozent betragen. Der Zeitung zufolge erwartet die CDU Nordbaden von Löbel, die eingenommenen Gelder für die Maskenvermittlung an eine gemeinnützige Einrichtung zu spenden.
Weitere CDU-Abgeordnete sollen laut "Spiegel" für Firmen oder Lieferanten von Masken geworben haben. Sie bestreiten mit Ausnahme von Löbel demnach jedoch, Gegenleistungen erhalten zu haben.
Medium: Bayerischer Rundfunk (br.de)
Datum: 06.03.2021
Autoren: dpa-Deutschland-Desk