Herr Ogorek, warum braucht es ein Gesetz für politische Stiftungen?
Weil es um einen sehr hohen Geldbetrag geht, der aus Steuermitteln den politischen Stiftungen zur Verfügung gestellt wird. Die Parteien selbst erhalten insgesamt gut 200 Millionen Euro pro Jahr vom Staat – ihre nahestehenden Stiftungen knapp dreimal so viel. Art und Höhe der Stiftungsfinanzierung sind bisher aber nicht in einem eigenen Gesetz geregelt. Neben der Teilnahme an Förderprogrammen von Bundesministerien gewinnen die politischen Stiftungen ihre Mittel vor allem aus sogenannten Globalzuschüssen, die der Haushaltsausschuss des Bundestags vergibt.
Wie wird entschieden, wer dieses Geld erhält?
Der Haushaltsausschuss fördert politische Stiftungen nach Vorgaben, die von den etablierten Stiftungen selbst 1998 aufgestellt worden sind. Es mag überraschen, dass der Gesetzgeber sich bei der Vergabe von dreistelligen Millionenbeträgen ausgerechnet an Kriterien orientiert, die von den Geförderten selbst stammen. Auch wer die Arbeit der Stiftungen schätzt, kann an dieser Vorgehensweise kein Interesse haben.
Was ist jetzt anders?
Geändert hat sich die Situation durch den Anspruch der AfD-nahen Erasmus-Stiftung auf Förderung. Sie erfüllt die bisher zugrunde gelegten Voraussetzungen dafür eigentlich auch. Trotzdem möchte der Haushaltsausschuss der Erasmus-Stiftung kein Geld bewilligen, weshalb die AfD nun in Karlsruhe klagt. Juristisch dürfte es sich bei der Verweigerung von Förderung eindeutig um eine Diskriminierung handeln – und für eine solche bedarf es einer gesetzlichen Rechtfertigung. Da es aber bisher keine Norm gibt, die von der Erasmus-Stiftung nicht erfüllte Kriterien beinhaltet, kann sie an diesem Mittwoch mit einem Sieg vor dem Verfassungsgericht rechnen.
Was genau soll ein Gesetz regeln?
Ein Gesetz kann helfen, rechtssichere Maßstäbe für die Förderung aufzustellen und mehr Transparenz zu schaffen. Der Grundgedanke des von meinem Institut erarbeiten Entwurfs liegt darin, dass wir für ein Stiftungsregister plädieren. Da müssen sich alle Stiftungen, die Geld vom Staat wollen, eintragen lassen, was an Voraussetzungen gebunden ist. Wir fordern etwa, dass die Stiftungen ihre Rechnungsabschlüsse vorlegen und Spender ab gewissen Beträgen nennen müssen. Zudem sollen Stiftungen von vornherein nicht anerkannt werden, wenn ihre nahestehenden Parteien verfassungsfeindlich oder -widrig sind.
Mit dem Eintrag ist aber noch keine Förderung verbunden. Hierfür müssen die Stiftungen Voraussetzungen erfüllen, die bisher ähnlich gelten: Unter anderem müssen die ihnen nahestehenden Parteien mehrfach im Parlament vertreten gewesen sein. Neu hinzu kommt, dass die Stiftungen darlegen müssen, aktiv die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu unterstützen. Denn es ist nicht einsehbar, wieso Stiftungen, die mit Demokratie und Rechtsstaat fremdeln, vom Staat Geld erhalten sollen.
Wer soll das überprüfen?
Der Bundestagspräsident soll für diese Prüfung zuständig sein, da er ohnehin für die Parteienfinanzierung verantwortlich zeichnet. In der Parlamentsverwaltung sind zudem viele politische Strömungen vertreten – wir versprechen uns daher Neutralität durch Pluralität. Den Nachweis, dass eine Stiftung die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv unterstützt, muss sie selbst erbringen. Der Bundestagspräsident soll dann aber durch Erkundigungen beim Verfassungsschutz oder Wissenschaftlern in der Lage sein, nötigenfalls auch Vorhalte machen zu können. Wichtig ist uns: Würde er nach erfolgter Prüfung eine Förderung ablehnen, wäre dies einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich.
Medium: Stuttgarter Zeitung
Datum: 21.02.2023
Autor: Armin Käfer (Interview)