Rechtswissenschaftler Markus Ogorek sagt: der Rechtsstaat müsse solche Auftritte aushalten, auch wenn sie für viele unangenehm sind. Rechtlich sei alles durch die Meinungsfreiheit gedeckt – wenn die Inhalte nicht strafrechtlich relevant sind. "Solange Hassprediger keine Straftaten begehen, etwa zur Unterstützung einer terroristischen Vereinigung aufrufen oder die Errichtung eines Kalifats in Deutschland fordern, kann der Staat sie allerdings kaum sanktionieren. Man kann allerdings fest davon ausgehen, dass insbesondere prominente Akteure wie Abu Alia unter enger Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen", meint Markus Ogorek vom Institut für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Uni Köln.
Medium: RTL WEST
Datum: 04.04.2024
Autor: Sebastian Reddig