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Regelungen zur Polizeiausbildung teils verfassungswidrig

Die scheidende schwarz-grüne Landesregierung in Hessen hat erneut eine juristische Schlappe kassiert: Die Regelungen zur Polizeiausbildung verstoßen teils gegen die Verfassung.

 

Nach Mitteilung des Staatsgerichtshofs in Wiesbaden vom Mittwoch ist der sogenannte Normenkontrollantrag der bisherigen SPD- und der FDP-Opposition im Landtag im Zusammenhang mit der Polizeiausbildung im Land «teilweise begründet». Bestimmte Vorschriften des Hessischen Hochschulgesetzes hierzu seien «verfassungswidrig».

Schwarz-Grün hatte die Aus- und Fortbildung der Polizei Ende 2021 an der neuen Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit in Wiesbaden gebündelt. Diese lehrt auch öffentliche Verwaltung. Vereinfacht gesagt klagten SPD und FDP nach eigenen Worten unter anderem gegen eine Entkernung der Wissenschaftsfreiheit der Hochschule. Das Innenministerium könne hier «durchregieren».

Auch das höchste Gericht des Landes sah nun Beeinträchtigungen der Wissenschaftsfreiheit. So könne der Senat als Selbstverwaltungsorgan der Hochschule zu wenig und das Innenministerium zu viel an der Bestellung und Abberufung des Präsidenten mitwirken. Und in der sogenannten Professorengruppe mit Stimmrechten in bestimmten Gremien befänden sich auch Hochschuldozenten ohne längere wissenschaftliche Ausbildung wie etwa hohe Polizeibeamte. Dies sei im Sinne der Wissenschaftsfreiheit nicht zulässig - die Lehre dieser Polizeidozenten an der Hochschule jedoch schon. Die für verfassungswidrig erklärten Regelungen müssen laut dem mehr als 60-seitigen, unanfechtbaren Beschluss des Staatsgerichtshofs bis Ende 2024 überarbeitet werden.

Laut dem Verfahrensbevollmächtigten von SPD und FDP, Markus Ogorek, erfordern Wissenschaftsfreiheit und Selbstverwaltungsgarantie demnach, «dass an der hessischen Polizei- und Verwaltungshochschule wieder «echte» Professorinnen und Professoren über Lehre, Forschung und vor allem ihren eigenen Präsidenten entscheiden müssen. Hinzu kommt die Verfassungswidrigkeit von Regelungen zur Berufung und Probezeit von Professorinnen und Professoren, die dadurch noch freier werden», wie es in einer Mitteilung der FDP-Fraktion hieß. Dem Innenministerium zufolge geht es bei den beanstandeten Punkten «in erster Linie um eine Präzisierung im Gesetzestext». Dafür würden sich «zielführende Lösungen finden». Die Gesamtregelung der Polizeiausbildung sei indessen mit der hessischen Verfassung vereinbar: «Die Vereinigung von Hochschule, Polizeibehörde und zentraler Fortbildung unter einem Dach wurde anerkannt.»

Nach einem Jahrzehnt Schwarz-Grün in Hessen zeichnet sich nach der Landtagswahl vom Oktober 2023 ein neues Regierungsbündnis von CDU und SPD ab. Die bisherige schwarz-grüne Landesregierung hatte auch etwa beim Corona-Sondervermögen und bei der Beamtenbesoldung juristische Niederlagen erlitten.
 

Medium: Deutsche Presse-Agentur
Datum: 13.12.2023
Autoren: Jens Albes u.a.