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OVG Münster verhandelt über Einstufung der AfD als Verdachtsfall

Darf der Verfassungsschutz die AfD weiter nachrichtendienstlich beobachten? Genau um diese Frage geht es heute und morgen vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster. Die rechte Partei hat die Bundesrepublik verklagt.

Das Oberverwaltungsgericht in Münster soll in dem Berufungsverfahren klären, ob das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln von 2022 Bestand hat. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die Partei sowie die Jugendorganisation “Junge Alternative” als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Im März 2022 bestätigte das Kölner Verwaltungsgericht das. Seitdem dürfen AfD und “Junge Alternative” mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Ob das rechtlich so bleiben darf, wird jetzt in Münster entschieden. Wann das Urteil fällt, ist noch unklar, genauso wie die Frage, ob die AfD es dann akzeptiert. Der erste Parlamentarische Geschäftsführer der Partei, Bernd Baumann, ließ eine Revision offen: "Wenn das Urteil kommt, das wissen wir jetzt schon, ist es noch nicht rechtskräftig. Es gibt da noch Berufungsmöglichkeiten. Mehr ist dazu jetzt nicht zu sagen."

Über das Gerichtsverfahren hat RTL WEST Moderator Sebastian Reddig mit dem Verfassungsrechtler Markus Ogorek von der Universität zu Köln gesprochen.
 

 

Medium: RTL WEST
Datum: 12.03.2024
Autor: Sebastian Reddig