Die Bildungsarbeit politischer Stiftungen wurde in Deutschland wiederholt durchGerichtsurteile neu aufgestellt. Nicht zuletzt die AfD hat dafür gesorgt, dass im Jahr 2023 das Stiftungsförderungsgesetz beschlossen wurde, denn schon früh versuchte sie, einen Teil der Förderung für ihre Stiftung zu erhalten. Das wurde ihr aber aufgrund von Vorbehalten gegen ihre politische Grundausrichtung verwehrt.
Nach den Vorgaben des neuen Gesetzes muss eine Partei dreimal im Bundestagvertreten sein, um Förderungen zu erhalten. Das war bis dato bei der AfD nicht der Fall, wird sich aber – aller Voraussicht nach – Ende Februar durch die Bundestagswahl ändern. In den Umfragen steht die AfD bei rund 20 Prozent.
Dass die Partei so intensiv auf eine Förderung der ihr nahestehenden Desiderius-Erasmus-Stiftung drängt, hängt mit dem großen Einfluss zusammen, den politische Stiftungen in Deutschland ausüben. In Brandenburg hat die AfD dies bereits erreicht. Dort erhält die Landesstiftung seit drei Jahren Förderungen aus dem Innenministerium.
Politische Stiftungen helfen bei der Meinungsbildung
Gideon Botsch, Leiter der Emil Julius Gumbel Forschungsstelle Antisemitismus und Rechtsextremismus am Moses-Mendelssohn-Zentrum der Universität Potsdam, erklärt zur Bedeutung der Stiftungen: „Sie tragen zur politischen Bildung derBevölkerung bei. Orientiert an den wertbezogenen Grundhaltungen, die die ihnen nahestehende Partei repräsentiert, sollen sie ihren Beitrag zu einer vielfältigen demokratischen Debattenkultur leisten – was immer bedeutet, dass sie auch eingewisses Meinungsspektrum abdecken sollen. Entscheidend ist ihre Ausrichtung anDemokratie und Pluralismus, Menschenrechten und Völkerverständigung.“
Wie sieht die Situation im Bund aus?
Im Stiftungsfinanzierungsgesetz ist diese Notwendigkeit zur Verfassungstreue gleichdoppelt verankert. Zum einen darf die Stiftung nicht selbst vom Verfassungsschutz beobachtet werden – was bei der Erasmus-Stiftung bislang nicht der Fall ist. Zum anderen darf sie nicht gefördert werden, wenn „eine verfassungsfeindliche Prägung der politischen Grundströmung“ festzustellen ist, die der Stiftung zugeordnet wird.
Markus Ogorek, Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre derUniversität zu Köln, meint, angesichts des schwammigen Gesetzeswortlauts werde man über die letztgenannte Frage „durchaus streiten können.“ Denn weder der Begriff der „Grundströmung“ noch, was „Prägung“ bedeutet, ist nach seiner Lesart gesetzlich geregelt oder in der Rechtsprechung geklärt.
Ogorek zufolge spricht im Ergebnis allerdings einiges dafür, „dass dieGrundströmung, die der Stiftung zuzuordnen ist, im parlamentarischen Raum durchdie ihr nahestehende Partei repräsentiert wird. Und weil die AfD als ‚Verdachtsfall‘ eingestuft ist und manche ihrer Landesverbände sogar als ‚gesichert extremistisch‘ eingestuft sind, ist die Grundströmung verfassungsfeindlich geprägt.“ Anders, so der Juraprofessor, lasse sich kaum ein plausibler und nachprüfbarer Ansatz finden, über den die „Grundströmung“ auf ihre (Un-)Vereinbarkeit mit der Verfassung zu prüfen sei.
AfD-Stiftung – Brandenburg bleibt gesetzlos
Auch die Bundesländer fördern mit eigenem Steuergeld politische Stiftungen, sodass sich etwa Sachsen-Anhalt entschieden hat, ein zur Bundesebene ähnliches Gesetz zu beschließen. Dieses schließt die dortige Landesstiftung der AfD, die Friedrich-Friesen-Stiftung, aus. Denn im Gesetz heißt es, dass keine Fördergelder zu zahlen sind, „wenn die politische Stiftung oder die ihr nahestehende Partei“ durch den Bundes- oder Landes-Verfassungsschutz als ‚Verdachtsfall‘ oder ‚gesichert extremistisch‘ eingestuft wird. Da die AfD in Sachsen-Anhalt als gesichert-rechtsextrem eingestuft ist, kann der Stiftung die Finanzierung versagt werden.
Anders ist die Sache in Brandenburg gelagert. Lediglich durch eine Richtlinie desLandes-Innenministeriums werden die Förderbedingungen dort geregelt. DasGewähren von Zuschüssen richtet sich danach, ob der jeweilige „Zuwendungsempfänger“ – also die politische Stiftung selbst – als extremistisch eingestuft ist oder nicht. Da dem Verfassungsschutz über die dortige AfD-Stiftung keine belastbaren Erkenntnisse vorliegen, empfängt sie Zuwendungen für Projekte aus dem Landeshaushalt.
Medium: Märkische Oderzeitung
Datum: 17.01.2025
Autor: Jakob Kerry