Die CDU-Ratsfraktion hatte angekündigt, überprüfen zu lassen, ob sich Verkehrsdezernent Ascan Egerer bei der Umsetzung der neuen Verkehrsführung an der Trankgasse an die politischen Beschlüsse gehalten hat. Verwaltungsrechtler Markus Ogorek hat sich den Vorgang angesehen und vertritt die Ansicht, dass die Stadtverwaltung die Grenzen des Beschlusses in zeitlicher Hinsicht überschritten hat. Teresa De Bellis, verkehrspolitische Sprecherin der CDU, hatte sich beschwert, dass der Verkehrsdezernent den Beschluss missachtet habe.
So hätte die geänderte Verkehrsführung vor dem Dom ein Verkehrsversuch sein müssen und nicht eine geänderte Verkehrsführung. Außerdem sollte dieser Versuch parallel zu den Bauarbeiten für die Neugestaltung der Domumgebung laufen – die aber erst Mitte des kommenden Jahres starten. Egerer hatte wiederum betont, dass er politische Beschlüsse umsetze. „Die Stadtverwaltung ist bei der Umsetzung eines Ratsbeschlusses grundsätzlich an dessen Festlegungen gebunden“, sagt Markus Ogorek, Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Universität Köln, im Gespräch mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.
Enthalte ein Beschluss konkrete Vorgaben ohne verbleibenden Gestaltungsspielraum, so habe die Verwaltung die Umsetzung in inhaltlicher wie zeitlicher Hinsicht entsprechend vorzunehmen. Die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Trankgasse als Verkehrsversuch hatte der Verkehrsausschuss des Stadtrats als „Zwischenlösung während der geplanten Baumaßnahmen“ vorgesehen. „Hiermit wurde eineVerbindung hergestellt, die in der Beschlussvorlage zunächst nur als denkbarer Ansatz vorgesehen war“, sagt Ogorek.
Zwar dürfe eine solche zeitliche Verbindung nicht zu eng ausgelegt werden. DasVerkehrsdezernat hatte aber mitgeteilt, dass die Baumaßnahmen zur Umgestaltung der östlichen Domgebung erst im Sommer 2024 nach der Fußball-Europameisterschaft starten sollen. „Dass zwischen ihrem Beginn und dem bereits laufenden Verkehrsversuch mehr als ein Jahr liegt, dürfte der durch den Ratsbeschluss konkret festgesetzten Verbindung widersprechen“, sagt Ogorek. „Die Einrichtung der Fahrradstraße als Verkehrsversuch dürfte sich mit Blick auf die in der Rechtswissenschaft diskutierte zulässige Dauer solcher Erprobungen dann auch als zu langfristig erweisen.“
Seiner Ansicht nach schließe allein die Tatsache, dass eine vorübergehende optische Veränderung stattfindet, dasVorliegen eines Verkehrsversuchs nicht aus. Auch die Maßgabe im Ratsbeschluss, wonach die „Zwischenlösung ohne Umbau“ erfolgen solle, ändere hieran nichts. „Das Anbringen von Schildern und Bodenmarkierungen wird nämlich nicht als Umbau in diesem Sinne verstanden“, sagt Ogorek.
Die CDU hat unterdessen an der Trankgasse einen Ortstermin mit Egerer vereinbart. Am Freitag, 19. Mai, soll der Termin stattfinden. Ursprünglich war geplant, mit dem Auto durch die Altstadt zu fahren, um die Auswirkungen der neuen Verkehrsführung aus dieser Perspektive nachvollziehen zu können – das habe Egerer laut der CDU jedoch abgelehnt.
Medium: Kölner Stadt-Anzeiger
Datum: 12.05.2023
Autor: Tim Attenberger