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Warum ein hoher Briefwahlanteil problematisch ist

Bei der Bundestagswahl wird mit einem Briefwahlrekord gerechnet. Diese Art der Stimmabgabe ist aus Sicht des Verfassungsgerichts aber nur eine Ausnahme, sagte Verfassungsrechtler Markus Ogorek im DLF. Denn sie steht zu den Grundsätzen einer freien, geheimen und öffentlichen Wahl in einem Spannungsverhältnis. Markus Ogorek im Gespräch mit Moritz Küpper.

 


Der Anteil der Briefwähler dürfte bei dieser Bundestagswahl auch pandemiebedingt einen Rekord erreichen. In einigen Kommunen von Nordrhein-Westfalen hätten sich binnen einer Woche schon so viele Menschen gemeldet wie bei der gesamten Bundestagswahl 2017, so der deutsche Städte- und Gemeindebund. Bei der vergangenen Bundestagswahl lag der Anteil der Briefwähler noch bei 28 Prozent.

Briefwahl – verfassungsrechtliche Bedenken

Der Anstieg bringt zum einen logistische Probleme mit sich – tausende Anträge müssten in Städten und Gemeinden zusätzlich bearbeitet und beantwortet werden. Aber es gibt auch demokratietheoretische, verfassungsrechtliche Bedenken. Die Freiheit der Wahl ebenso wie ihre Geheimheit und ihre Öffentlichkeit stünden in einem Spannungsverhältnis zur Briefwahl, erläuterte der Verfassungsrechtler Markus Ogorek von der Universität Köln im Deutschlandfunk. Denn am Küchentisch könne keiner kontrollieren, ob wirklich geheim und frei abgestimmt werde.

Briefwahl auch für Kandidaten „anstrengend“

Der hohe Anteil der Briefwähler bedeute für alle Parteien zudem „unheimlich viel Einsatz von Mitteln, Konzentration, Anspruch an die Kandidaten und Kandidatinnen“, wie Politikberater Frank Staus kürzlich im DLF erläutere. Denn wenn Bürgerinnen und Bürger jeden Tag wählten, müssten auch Kandidatinnen und Kandidaten „jeden Tag hellwach“ sein. Das sei anstrengend und mache fehleranfällig.

Der Gang zur Urne mache die repräsentative Demokratie unmittelbar für den Wähler erfahrbar, betont Verfassungsrechtler Ogorek. Das entfalle bei der Briefwahl. Wählerinnen und Wähler könnten nicht mehr auf aktuelle Entwicklungen Rücksicht nehmen. Last Minute Swings könnten nicht mehr stattfinden. Auch Hochrechnungen von Demoskopen erschwere die Briefwahl.

Hat der Gang zur Urne vielleicht bald ausgedient?

Aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts sei die Briefwahl eine Ausnahme, sagte Orgorek. Dessen Grundsätze seien aber „nicht in Stein gemeißelt“. Die Gesellschaft verändere sich. Fast alle Parteien machten aktiv Werbung für die Briefwahl. Ob der Gang zur Wahlurne in Zeiten der Digitalisierung und anderer Lebensentwürfe noch uneingeschränkte Geltung haben könne, stehe zur Debatte.

In der Schweiz etwa könnte das schon bald so weit sein: Der Briefwahl-Anteil in der Schweiz liegt bei über 90 Prozent, daran hat auch die Corona-Pandemie nichts geändert. Die Hoffnung auf eine Erhöhung der Wahlbeteiligung durch die Briefwahl hat sich jedoch nicht erfüllt. 
 



Das Interview im Wortlaut:
 

Moritz Küpper: Warum kann man auch und gerade als Verfassungsrechtler bei einer Wahl in einer Pandemie nicht einfach sagen "viele Briefwähler, alles gut"?

Markus Ogorek: Ja, das ist eine schwierige juristische Frage. Das hängt zusammen mit den Wahlrechtsgrundsätzen, die unsere Verfassung vorsieht. Die Wahl muss allgemein sein, sie muss unmittelbar sein, sie muss frei sein, gleich und geheim. Die Briefwahl steht in einem Spannungsverhältnis zu dreien dieser Grundsätze, nämlich zur Freiheit der Wahl, zur Geheimheit der Wahl und zur Öffentlichkeit der Wahl.

Küpper: Dann lassen Sie uns die drei Sachen kurz durchgehen. Freiheit: Wo ist das Problem?

Ogorek: Das Problem ist, dass man natürlich nicht weiß, ob die Wähler wirklich unbeeinflusst sind, wenn sie zuhause die Briefwahlunterlagen ausfüllen. Ich will jetzt nicht sagen, der Haustyrann, aber der Patriarch sitzt vielleicht mit seiner Frau im Wohnzimmer und gibt dann Anweisungen, wer gewählt werden soll. Eine freie Wahl ist nicht ausgeschlossen; man kann nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass jetzt alle Briefwahlstimmen beeinflusst wurden, aber das Ganze ist nicht so klar und eindeutig wie bei einem Gang zur Wahlurne. Für den Faktor geheim gilt im Grunde dasselbe. Man weiß nicht, unter welchen Bedingungen die Stimme abgegeben wird.

Küpper: Letzteres in dieser Auflistung, die Sie gerade getan haben: öffentlich.

Ogorek: Das ist ein Grundsatz, den hat das Bundesverfassungsgericht entwickelt, und Öffentlichkeit der Wahl bedeutet, dass jeder Schritt bei der Wahl öffentlicher Kontrolle zugänglich sein muss. Das ist bei einer Briefwahl nicht gewährleistet.

Küpper: Wieso ist die Briefwahl dann überhaupt verfassungsgemäß?

Ogorek: Das hat damit zu tun: Die Briefwahl ermöglicht es Personen, an der Wahl teilzunehmen, denen es vielleicht aus beruflichen Gründen oder weil sie sich im Ausland aufhalten ohne weiteres nicht möglich wäre, an der Urnenwahl teilzunehmen. Das heißt, die Briefwahl stärkt den Grundsatz der allgemeinen Wahl, und sie steht in einem Spannungsverhältnis zur freien Wahl, geheimen Wahl und öffentlichen Wahl.

Küpper: In diesen pandemischen Zeiten, in denen wir gerade leben, ist das eine Argument auch sehr stark, weil es nicht nur Menschen betrifft, die abwesend sind, sondern die sich abwesend halten wollen, vielleicht auch aus Infektionsschutzgründen. Dennoch: Einen weiteren Punkt hätte ich noch. Am 26. September ist die Wahl, aber allerorts läuft sie ja schon. Diese Gleichheit im Sinne von gleichzeitig, gleicher Zeitpunkt, ist das auch ein Argument gegen eine Briefwahl?

Ogorek: Ja, da haben Sie völlig recht. Es hat einmal einen symbolischen Charakter. Die Urnenwahl macht die repräsentative Demokratie unmittelbar für den Wähler erfahrbar. Aber es geht auch und insbesondere darum, dass Last Minute Swings nicht mehr stattfinden können. Das heißt, ich kann als Wähler nicht am Tag der Wahl vielleicht mich noch umentscheiden. Ich kann auf die aktuellen politischen Entwicklungen keine Rücksicht mehr nehmen. Das ist ein Problem, das die Briefwahl mit sich bringt, abgesehen davon, dass natürlich – das ist eher eine technische Frage – dann Hochrechnungen von Demoskopen viel schwieriger werden.

Küpper: Der Bundeswahlleiter hat auf diese Probleme hingewiesen. Er hat auch gesagt, das Bundesverfassungsgericht hat da durchaus Zweifel und Sorgen, die Sie gerade auch formuliert haben. Ab wann müsste man denn da reagieren? Bisher war es ja so, dass der Briefwahlanteil, die Quote doch deutlich unter 50 Prozent lag, aber das scheint sich jetzt zu drehen.

Ogorek: Ja. Bei Einführung der Briefwahl 1957 wurden 4,9 Prozent der Stimmen per Briefwahl abgegeben. 2017 waren es schon 28,6 Prozent der Stimmen. Das entspricht 13,4 Millionen Wählern. Bei der nächsten Bundestagswahl gehen manche davon aus, dass 30 bis 50 Prozent der Stimmen per Briefwahl abgegeben werden. Das heißt, da findet ein Paradigmenwechsel statt. Die Briefwahl hat enorm an Bedeutung gewonnen.

Küpper: Ab welcher Quote wäre das verfassungsrechtlich, juristisch ein Problem, beispielsweise wenn 60 Prozent, mehr als die Hälfte per Briefwahl abstimmen würden?

Ogorek: Das kann letztverbindlich nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Generell wird man aber sagen können, dass in Pandemie-Zeiten, wenn Bürger von dem Gang zur Wahlurne absehen, weil sie Angst haben, sich anzustecken, weil sie um ihre Gesundheit fürchten, dass man dann auch rechtlich eine höhere Briefwahlquote akzeptieren wird. Ob das so ist nach dem Abschwächen der Pandemie, wenn die Corona-Zeit vorüber ist, das steht auf einem anderen Blatt. Das Bundesverfassungsgericht geht jedenfalls bislang davon aus, dass die Briefwahl eine Ausnahme ist.

Küpper: Das ist sie oder wäre sie dann faktisch nicht mehr. Könnte man dagegen klagen und rechnen Sie damit?

Ogorek: Ich rechne schon damit, dass Leute klagen werden, dass die Wahl gerichtlich angegriffen wird. Das ist durchaus möglich. Ich glaube aber, dass jedenfalls in Zeiten der Pandemie solche Wahlbeschwerden keine Aussicht auf Erfolg haben. Das mag anders sein nach dem Abschwächen der Pandemie, bei der übernächsten Bundestagswahl, aber auch da muss man sagen, die Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts sind natürlich nicht in Stein gemeißelt. Die Gesellschaft verändert sich ja auch und es ist so, dass mittlerweile fast alle Parteien sogar aktiv für die Briefwahl werben.

Küpper: Welche Wege gäbe es denn, die Briefwahlquote zu senken? 2008 wurde beispielsweise von der Bundesregierung verabschiedet, dass man die Briefwahl beantragen muss. Das wurde abgeschafft. Ein anderer Punkt wäre, um den Zeitraum zu verringern, ließe sich der Zeitraum der Briefwahl verringern. Welche Wege könnte es geben?

Ogorek: Sie haben es im Grunde schon aufgezeigt. Man könnte den Zeitraum verringern. Man könnte die Briefwahl wieder von bestimmten Gründen abhängig machen, die ich darlegen muss – etwa, dass ich mich aus beruflichen Gründen im Ausland aufhalte, oder Ähnliches. Ich bin mir aber nicht sicher, ob das wirklich einem modernen Wahlrecht entspricht. Wir müssen uns auch fragen, ob man nicht den gesellschaftlichen Veränderungen ein Stück weit Rechnung tragen will. Dieser Satz, der Gang zur Wahlurne macht die repräsentative Demokratie unmittelbar erfahrbar – ich weiß nicht, ob der in Zeiten der Digitalisierung, in Zeiten anderer Lebensentwürfe wirklich noch uneingeschränkte Geltung hat.

Küpper: Dann zum Abschluss: Wundern Sie sich eigentlich darüber, dass über diese Punkte, über die wir jetzt gesprochen haben, so wenig diskutiert wird, angesichts der Bedeutung dieser Wahl?

Ogorek: Ja, das ist in der Tat überraschend. Ich glaube, in der breiten Öffentlichkeit ist das Thema noch nicht im Fokus. Aber das ändert sich ja jetzt, wie unser Interview belegt.

 

Medium: Deutschlandfunk (Informationen am Morgen)
Datum: 03.09.2021
Autor: Dr. Moritz Küpper