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Hohe Hürden für Messerverbot

Rechtswissenschaftler erläutert, welcher Art das Gewaltrisiko auf der Straße sein müsste.

 

Die Einrichtung von Messerverbotszonen in Teilen der Innenstadt ist nach Einschätzung eines führenden Kölner Verwaltungsrechtlers mit hohen Hürden verbunden. Stadt und Polizei dürften erst dann die Bannmeile aussprechen, wenn davon auszugehen sei, dass das Mitführen von Messern in den vorgesehenen Bereichen zu Straftaten führte, sagte der Kölner Universitätsprofessor Markus Ogorek am Dienstag mit Verweis auf das Bundeswaffengesetz.

Grundlage für die Annahme einer "abstrakten Gefahr" von Straftaten seien Erfahrungen aus zurückliegenden Vorfällen, sagte der Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre dem "Kölner Stadt-Anzeiger" weiter. Straftaten anzunehmen "wird zwar an der Zülpicher Straße in Köln eher der Fall sein als auf der Königsallee in Düsseldorf – denn insbesondere jüngere Menschen in alkoholisiertem Zustand bieten besonders hohes Eskalationspotenzial", sagte Ogorek. "In weniger klaren Fällen wird es der Polizei aber alles andere als leichtfallen, an den entsprechenden Straßen oder Plätzen ein signifikant höheres Gewaltrisiko darzulegen." 

Polizeipräsident Uwe Jacob, Stadtdirektorin Andrea Blome und Teile der Kölner Politik befürworten temporäre Messerverbotszonen an Party- Hotspots in der Innenstadt. Das Land prüft eine Rechtsverordnung, die solche Zonen erlauben würde. "Messer haben auf Partymeilen nichts verloren", sagte Jacob zuletzt dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Infrage kämen "die Ringe, der Ebertplatz und vielleicht das Zülpicher Viertel".

Party-Bereiche als Verbotszonen zu identifizieren, sollte laut Ogorek kein großes Problem darstellen. "Das Gesetz stellt auf Gebäude und Flächen ‘mit öffentlichem Verkehr‘ ab und nimmt auch Veranstaltungsorte oder Plätze in Bezug, auf denen es zu Menschenansammlungen kommt." Dort und auf angrenzenden Wegen und Plätzen dürften Messerverbotszonen eingerichtet werden, wenn die beschriebene "abstrakte Gefahr" vorliegt. (red)

 

Medium: Kölner Stadt-Anzeiger
Datum: 10.11.2021
Autoren: Stadtredaktion (red.)