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Hessens neue Polizei-Hochschule verfassungswidrig?

In Hessen gibt es Streit um die Polizeiausbildung im Land. Vor zwei Jahren wurde die per Gesetz neu geregelt. SPD, FDP und AfD ist das neue Gesetz aber aus unterschiedlichen Gründen ein Dorn im Auge. Weil sie es für verfassungswidrig halten, wird ab heute vordem Hessischen Staatsgerichtshof in Wiesbaden verhandelt.

 


Sie ist nicht besonders groß. Rund 4.000 Studierende besuchen die Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit in Wiesbaden. Doch um sie ist ein großer Streit entbrannt. Denn die Einrichtung darf es in dieser Form nicht geben, sagen SPD und FDP. Seit Beginn des Jahres ist sie Hochschule und Polizeibehörde in einem. Durch diese Fusion sei die Trennung von Wissenschaft und Politik nicht mehr gegeben, so das Ergebnis eines Gutachtens, das die Oppositionsparteien in Auftrag gegeben haben.

Markus Ogorek, Verwaltungsrechtler Universität Köln: „Das betrifft eine Vielzahl von Themen: Bestellung und Abberufung des Präsidenten, Zusammensetzung des Kuratoriums, die Statusgruppen im Senat, die Vergabe von Leistungsbezügen durch das Ministerium. Die Wissenschaftsfreiheit wird hier nicht genug beachtet und deshalb ist das Gesetz verfassungswidrig und nichtig." Ansonsten könnten wichtige Positionen mit Personen besetzt werden, die dem Innenministerium gegenüber weisungsgebunden sind. Der Innenminister selbst hingegen ist überzeugt: das Gesetz ist verfassungsgemäß.

Peter Beuth (CDU), Innenminister Hessen: „Die Wissenschaftsfreiheit steht durch dieses Gesetz an keiner Stelle in Gefahr, im Gegenteil. Wir haben aus den alten Strukturen, die vorherrschten, es so hinbekommen, dass wir jetzt viel mehr Hochschulfreiheit, Wissenschaftsfreiheit erreicht haben. Und dafür ist dieses Gesetz eher ein positives als ein negatives Beispiel.“

Auch die AfD klagt, allerdings nicht aus inhaltlichen Gründen. Das Gesetz, damals unter Corona-Beschränkungen verabschiedet, sei unter verfassungswidrigen Umständen zustande gekommen. Gerhard Schenk (AfD), Abgeordneter Landtag Hessen: „Zum einen: Die Öffentlichkeit war ausgeschlossen. Das ist schon mal ein schwerer Verstoß. Und zum zweiten: Die Beratung war in der Form nicht möglich, wie man das normal, nämlich, dass alle Abgeordneten anwesend sind auf ihren Plätzen, oder eben eine Möglichkeit geschaffen worden wäre. Zum Beispiel in der Stadthalle hier in Wiesbaden.“

Was passiert, wenn eine der Klagen Erfolg haben sollte, ist noch unklar. Möglicherweise müssen einige Regelungen geändert oder das Gesetz neu beschlossenwerden. Auf den Landtagswahlkampf dürfte die Entscheidung des Staatsgerichtshofs hingegen wenig Einfluss haben. Denn mit einem Urteil rechnet das Gericht erst nach der Wahl am 8. Oktober.
 

Medium: SAT.1 17:30 live
Datum: 12.07.2023
Autoren: Marco Riehl u.a.