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Geld für rechte Denkfabrik? Die AfD kämpft um die Millionen

Seit Jahren streitet die AfD um Geld für ihre Denkfabrik, die Desiderius-Erasmus-Stiftung. An diesem Mittwoch fällt ein Urteil. Was ist zu erwarten?

 

Es war eine drastische Warnung. „Da werden viele neue Björn Höckes heranwachsen“, sagte Anfang der Woche Meron Mendel, der Direktor der Bildungsstätte Anne Frank. Seine Sorge gilt der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) und dem Urteil, das das Bundesverfassungsgericht an diesem Mittwoch fällt. Die AfD hat geklagt, weil die DES bislang anders als andere parteinahe Stiftungen kein Geld erhält. Mendel und andere befürchten den Aufbau einer extrem rechten Denkfabrik mit Millionen von Steuergeldern.

Insgesamt erhalten die parteinahen Stiftungen von CDU, SPD und Co. etwa 600 Millionen Euro jährlich. Eine große Summe - drei mal so viel wie die Parteien über die staatliche Parteienfinanzierung bekommen. Seit Jahren kämpft die AfD um ein Stück vom Kuchen. Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1986 gebietet es der Gleichheitsgrundsatz „alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland angemessen zu beteiligen“. Das Kriterium war bislang die wiederholte Vertretung im deutschen Bundestag. 

            "Es ist ein politisches Versäumnis, dass es bislang kein Gesetz zur Stiftungsfinanzierung gibt."
            Rechtswissenschaftler Markus Ogorek

Die AfD, die zum zweiten Mal in den Bundestag eingezogen ist, will das Geld. Die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP haben aber mit der Unterstützung von Union und Linken im Mai im Haushaltsausschuss beschlossen, dass daraus vorerst nichts wird.Wenn es Zweifel an der Verfassungstreue gibt, dürfen die Zuschüsse nicht gewährt werden, so lautet die neue Regel. Doch die steht rechtlich auf wackligen Füßen.

Wacklige Rechtsgrundlage

„Es ist ein politisches Versäumnis, dass es bislang kein Gesetz zur Stiftungsfinanzierung gibt“, sagt Markus Ogorek, Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Universität Köln. Die Parteien hätten den Status quo zu lange akzeptiert. Auch die Ampel hatte sich vorgenommen, die Finanzierung der politischen Stiftungen rechtlich besser abzusichern. Passiert ist aber bislang nichts.

„Jetzt ist die Situation entstanden, dass eine Stiftung – die DES – ohne Rechtsgrundlage von der Finanzierung ausgeschlossen wurde“, sagt Ogorek. Das sei eine veritable Ungleichbehandlung, die nur auf der Grundlage eines Gesetzes gerechtfertigt sein könnte, wenn die DES darin enthaltene objektive Kriterien nicht erfüllte. Juristen rechnen damit, dass das Gericht den Gesetzgeber auffordern wird, die Stiftungsfinanzierung per Gesetz zu regeln. „Wir würden das als Sieg betrachten“, sagt Ulrich Vosgerau, der Anwalt der AfD.

Verbundenheit zur AfD 

Ogoreks Institut hat für die Organisation Campact einen möglichen Gesetzesentwurf erstellt. Dieses sieht die Schaffung eines Stiftungsregisters vor. Die Förderung aller politischen Stiftungen würde davon abhängig gemacht, ob sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Menschenrechte aktiv unterstützen. Zudem würde eine Stiftung erst nach zwei Legislaturperioden im Bundestag Geld bekommen.

Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte kommt zu dem Schluss, die DES dürfe nicht gefördert werden. „Es darf nicht sein, dass der Staat mit öffentlichen Mitteln eine Organisation fördert, die auf die Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung hinarbeitet“, sagt er. Bislang mangele es an Untersuchungen zur Stiftung selbst.

Cremer und seine Kollegen haben Beiträge analysiert, die in der Schriftenreihe der DES erschienen sind. Darunter vom AfD-Abgeordneten Marc Jongen oder Karlheinz Weißmann, einem Vordenker der Neuen Rechten. Die Beiträge zeigten, dass die Stiftung rassistisches und rechtsextremes Gedankengut verbreite, sagt Cremer. Er und seine Kollegen verweisen auch auf die Stiftungsvorsitzende der DES, Erika Steinbach. Sie war früher in der CDU, trat später in die AfD ein und versuchte vergangenes Jahr vergeblich Vize-Chefin der Partei zu werden. 

„Wenn der Markenkern der Stiftung in der engen Verbundenheit zur AfD liegt und keine Distanzierung stattfindet – dann muss sich die Stiftung auch die Positionen der Partei zurechnen lassen“, sagt Cremer.

Auch in der Ampel warten sie gespannt auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Für den FDP-Politiker Stephan Thomae ist klar: Es brauche für alle parteinahen Stiftungen klare Kriterien. „Wenn es begründete Zweifel an der Verfassungstreue von Stiftungen gibt, darf es auch keine finanziellen Mittel geben.“
 

Medium: Tagesspiegel
Datum: 21.02.2023
Autorin: Maria Fiedler