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Das darf nicht unwidersprochen bleiben

In Replik auf „Fremde Federn: Thomas Haldenwang – Die Meinungsfreiheit ist kein Freibrief“ (F.A.Z. vom 2. April) hat Rupert Scholz an dieser Stelle jüngst heftig ausgeteilt („Zweifel am Demokratieverständnis“, F.A.Z. vom 6. April). Dem Verfassungsschutzpräsidenten wirft er nicht weniger als „ein verräterisches Bekenntnis“ über dessen „undemokratisches Amtsverständnis“ vor. Mittlerweile macht besagter Leserbrief munter die Runde.

Es tut deshalb not klarzustellen: Der Verfassungsschutz war schon immer für Bestrebungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze zuständig, gerade (auch) dafür gibt es ihn. Bis vor wenigen Jahren fanden Scholz und Co. genau das richtig, etwa im Vorgehen gegen den Islamismus. Nur eines hat sich verändert – nämlich dass inzwischen verstärkt rechte Extreme in den Fokus geraten, übrigens fast immer mit gerichtlichem Placet. Man muss mit der offensiven Medienarbeit von Thomas Haldenwang politisch nicht einverstanden sein – doch wenn ein Staatsrechtslehrer-Kollege ihm Willkür und Verfassungsbruch vorwirft, darf dies nicht unwidersprochen bleiben. Professor Dr. Markus Ogorek, Köln
 

Medium: Frankfurter Allgemeine Zeitung
Datum: 09.04.2024
Autor: Markus Ogorek ("Briefe an die Herausgeber")