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Auf Kosten der Steuerzahler

Am Montag soll der erste Schadenersatzprozess gegen den Covid-Impfstoffhersteller Biontech starten. Fragen verursacht dabei die Rolle des Gesundheitsministeriums.

 

Im Landgericht im baden-württembergischen Rottweil stehen schon zusätzliche Stühle bereit. Nur für den Fall, dass selbst der größte Saal des Gebäudes nicht ausreicht, um den Medienansturm am Montag zu bewältigen. Schließlich kommt es nicht alle Tage vor, dass ein Zivilprozess um eines der prominentesten Pharmaunternehmen der Republik in der Provinz stattfindet. Anfang kommender Woche treffen sich die Anwälte der Firma Biontech mit einem 58-Jährigen, der nach einer Covid- 19-Impfung über einen starken Sehkraftverlust auf dem rechten Auge klagt. Nach zahlreichen Verschiebungen ähnlicher Fälle soll damit der erste Schadenersatzprozess gegen den Impfstoffhersteller in Deutschland beginnen. Ein Gerichtssprecher rechnet mit einem kurzen Vortrag beider Seiten.

Dann soll das übliche Prozedere folgen: Beschluss zur Beweisaufnahme, Benennung von Sachverständigen, Klärung weiterer Fragen. Nur in einem Punkt wiegelt der Gerichtssprecher ab. Wer die Kosten für das Spektakel trägt und die Anwälte von Biontech bezahlt, dazu könne er nun wirklich nichts sagen. Dabei dürfte gerade diese Frage eine entscheidende Rolle in der anlaufenden Prozesswelle um Schadenersatzklagen gegen die Hersteller der Covid-19-Impfstoffe spielen. Exakt 209 Prozesse sind nach derzeitigem Stand für die kommenden Monate in Deutschland anberaumt. Erste Verfahren gegen den Hersteller AstraZeneca sind bereits gestartet. Dass man um die genaue Zahl der Prozesse weiß, liegt am Bundesgesundheitsministerium (BMG). Die Beamten dort sind erstaunlich gut im Bild darüber, gegen welche Hersteller in Deutschland geklagt wird. Diesen Einblick hat das BMG auch, weil die Bundesregierung die Anwaltskosten und mögliche Schadenersatzforderungen für die Impfstoffhersteller weitgehend trägt. So sehen es die Verträge vor, die die EU-Kommission in der Pandemie mit den Konzernen geschlossen hat. Klägeranwälte fürchten deshalb ein Ungleichgewicht in den anlaufenden Schadenersatzprozessen.

Doch die Verträge bergen noch weitere Klauseln, die sich im Rahmen der Prozesse als vorteilhaft für die Konzerne erweisen könnten. So hat sich die Bundesrepublik verpflichtet, Informationen zu den Klagen mit den Herstellern zu teilen, um die Ansprüche von Geschädigten abzuwehren. Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) versprochene Hilfe für Impfgeschädigte scheint hingegen nur mühsam anzulaufen. Damit stellt sich die Frage, ob der Staat durch seine vertraglichen Zwangsverpflichtungen womöglich einen Interessenskonflikt hat. In Hamburg scheint an diesem Vormittag Mitte Juni die Sonne auf den Platz vor dem Landgericht. Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Tobias Ulbrich steht im grauen Zweiteiler vor dem Gebäude und gibt Interviews. Zeitnot hat Ulbrich keine. Eigentlich sollte an diesem Tag ein Schadenersatzprozess gegen Biontech beginnen. Doch weil Ulbrich einen Befangenheitsantrag gegen den Richter eingebracht hat, wurde der Prozess vertagt. Während Ulbrich den Journalisten Rede und Antwort steht, ist von den Anwälten von Biontech niemand zu sehen.

Das Unternehmen, das während der Pandemie vom unbekannten Start-up zum Pharmahersteller von Weltrang aufstieg, hüllt sich an diesem Tag in Schweigen. Fragen zu den Verträgen mit der Bundesrepublik wollten weder Biontech, AstraZeneca noch Moderna beantworten. Das BMG teilt zu seiner Rolle in den Prozessen mit, dass es sich weder an der Auswahl der Kanzleien für die Impfstoffhersteller noch an der Verfahrensführung beteiligen würde. Zur Höhe der Anwaltskosten für die Hersteller wollte das BMG keine Angaben machen. Ob die Kosten für die Anwälte der Konzerne gedeckelt sind, könne das Ministerium wegen „vertraglicher Vertraulichkeit“ nicht mitteilen. Einen Interessenkonflikt will das BMG in seiner Doppelrolle als Scheckbuch der Impfstoffhersteller und Unterstützer von Impfgeschädigten nicht sehen. „Regelungen zur Haftungsübernahme in den EU-Verträgen schränken die Ansprüche der Betroffenen nicht ein, und die Gerichte entscheiden über Schadensersatzbegehren auf der Grundlage des geltenden Rechts“, heißt es aus dem Ministerium. Versorgungsansprüche bei Impfschäden würden sich zudem gegen die Länder und nicht gegen das BMG richten.

Anders sieht das Anwalt Joachim Cäsar-Preller, der den Kläger in dem Rottweiler Prozess gegen Biontech vertritt. „Der Staat nimmt in den Covid-19-Prozessen eine Doppelrolle ein, die problematisch ist“, sagt er. Auch Ulbrich kritisiert, dass mutmaßlich Geschädigte für die Prozesskosten selbst aufkommen müssten, während der Staat für die Hersteller „mit die teuersten Großkanzleien der Republik“ zahlen würde. Das habe auch Auswirkungen auf die Prozesse. „Die Hersteller haben aufgrund der staatlichen Bezahlung ihrer Anwälte nicht das geringste Interesse, einen Vergleich zu schließen.“ Für Linken-Politikerin Kathrin Vogler ist es zwar „verständlich“, dass der Staat in der Pandemie den Herstellern das Haftungsrisiko weitgehend abgenommen hat, um die Versorgung der Bevölkerung mit Impfstoffen sicherzustellen. Allerdings würden mutmaßlich Geschädigte daher nun einer „Phalanx von Anwälten und Gutachtern entgegensehen, die sie im Auftrag der Rechtsabteilungen der Konzerne, aber auf Kosten der Steuerzahlenden, in einen Kampf David gegen Goliath drängen“ würden.

Markus Ogorek, Staatsrechtsprofessor an der Universität Köln, will durch die staatliche Übernahme der Anwaltskosten keine Waffenungleichheit vor Gericht erkennen. „Entscheidend ist nicht, wer den teureren Anwalt, sondern wer das Recht auf seiner Seite hat“, so Ogorek. Kritisch sieht er, dass der Staat die gesetzlichen Hürden für Klagen gegen Impfstoffhersteller erhöht und sich damit weitgehend aus der Haftung genommen hat. Juristisch sei das nicht zu beanstanden, moralisch schon. „Deshalb sollten Staat und Hersteller nun gemeinsam Wege auftun, um Geschädigten schnell und unbürokratisch abseits der gerichtlichen Auseinandersetzungen zu helfen“, sagt er. Doch danach sieht es bisher nicht aus. Zwar regte Lauterbach im März in einem Interview im ZDF dazu an, dass die Hersteller sich freiwillig an Entschädigungszahlungen für Impfgeschädigte beteiligen sollten. Was aus dem Vorschlag wurde, wollte das BMG auf Nachfrage nicht eindeutig beantworten. Auch die Hersteller ließen entsprechende Fragen unbeantwortet.

Beobachter der anlaufenden Prozesse wundern sich indes über einen weiteren Passus in den Beschaffungsverträgen für die Impfstoffe. So hat sich die Regierung verpflichtet, den Impfstoffherstellern „Zugang zu Dokumenten und anderen Informationen“ zu geben, um bei der Abwehr von Ansprüchen Impfgeschädigter „angemessen“ mitzuwirken. Das BMG teilte mit, dass der „Fall, dass die Arzneimittelhersteller zur Verfahrensführung Informationen benötigen, die ihnen der Bund zur Verfügung stellen kann, bisher nicht eingetreten“ sei. Um welche Informationen es sich dabei handeln könnte, ließ das Ministerium offen. Rechtsanwalt Frank Bernardi von der Kanzlei Rödl & Partner vermutet, dass die Bundesrepublik vor allem statistische Angaben wie etwa die Anzahl der Geimpften oder der eingereichten Klagen teilen muss. Bedenklich wäre hingegen, wenn sie personenbezogene Daten herausgeben würde. „Da der Staat aber nur auf rechtlicher Grundlage handeln darf, die so ein Vertrag nicht aushebeln kann, sind ihm Grenzen gesetzt“, sagt er.

Kritisch beurteilt der Jurist hingegen den Helikopter-Blick, den das Bundesgesundheitsministerium über die Prozesse hat. Denn ob der Staat die Inhalte von Klagen einzelner Hersteller an andere weitergeben darf, sei aus den Verträgen nicht klar ersichtlich. „Wenn das so wäre, wäre das eindeutig ein Vorteil für die beklagten Impfstoffhersteller“, so Bernardi. Die Rolle des BMG in den Prozessen dürfte für Geschädigte der Covid-Impfung eine Blackbox bleiben. Zumindest wird sich beim Prozess am Landgericht Rottweil am Montag zeigen, welche Taktik die Impfstoffhersteller verfolgen – wenn der Prozess nicht wieder verschoben wird.
 

Medium: WELT AM SONNTAG
Datum: 02.07.2023
Autoren: Anja Ettel und Andreas Macho