Klaus Stern (geboren am 11.1.1932) studierte Rechtswissenschaften und Volkswirtschaftslehre an den Universitäten Erlangen und München. In München legte er beide juristische Staatsexamina ab und wurde dort 1956 zum Dr. jur. mit einer Arbeit über die "Gesetzesauslegung und Auslegungsgrundsätze des Bundesverfassungsgerichts" promoviert. Anschließend war er als Rechtsreferendar am Oberlandesgericht München und als wissenschaftlicher Assistent an der Universität München tätig. Dort habilitierte er sich 1961 mit dem Thema "Wirtschaftsverfassung und Energiewirtschaftsrecht" für Öffentliches Recht und Allgemeine Rechtslehre.
1962 folgte er mit 30 Jahren einer Berufung als ordentlicher Professor für Staatsrecht und Politik an die Freie Universität Berlin, ehe er nach Ablehnung mehrerer Rufe an andere Universitäten 1966 ein Ordinariat für Öffentliches Recht, Verwaltungslehre sowie Allgemeine Rechtslehre an der Universität zu Köln als Nachfolger von Hans Peters übernahm. Er wurde Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre, das er bis zu seiner Emeritierung 1998 leitete. 1968 trat er zudem auch in das Institut für Rundfunkrecht an der Universität zu Köln ein. 1969 wurde Klaus Stern von seiner Fakultät zum Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und im Alter von 39 Jahren vom Großen Senat für zwei Amtszeiten von 1971-73 zum Rektor der Universität zu Köln gewählt. Von 1973-75 amtierte er als Prorektor. In der Zeit von 1971-72 war er Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz NRW. Von 1966-2015 war Klaus Stern schließlich – während seiner aktiven Tätigkeit an der Universität zu Köln im Nebenamt – Studienleiter der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Düsseldorf, wo er u.a. die Fächer Öffentliches Recht, Staatsrecht und Verwaltungsrecht lehrte.
Von 1976-2000 war er als vom Landtag gewähltes Mitglied Richter des Verfassungsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen. Mehrfach luden ihn Universitäten des Auslands, namentlich Japans, Südafrikas, Italiens, Polens, Brasiliens, Spaniens, Ungarns, der Schweiz und der Vereinigten Staaten von Amerika zu Lehrveranstaltungen und Vorträgen ein, die er teilweise in den jeweiligen Landessprachen hielt. Professor Stern wurde in mehrere Institutionen des Bundes und der Länder sowie wissenschaftliche Organisationen berufen. Er war u.a. Mitglied der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages (1972-84), der Enquête-Kommission Verfassungsreform des Deutschen Bundestages (1971-76), Erster Vorsitzender der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer (1978-80), Mitglied des Senats der Deutschen Forschungsgemeinschaft (1983-89), der Parteien-Finanzierungskommission des Bundespräsidenten (1992-93), des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums der Finanzen ( 1975-2023), der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften (1978-2023) sowie Mitglied der vom Landtag NRW zu Fragen des Abgeordnetenrechts eingesetzten Kommission (2001-02). Zu den Verhandlungen über die Wiedervereinigung Deutschlands wurde er mehrfach als Berater hinzugezogen. Gastvorlesungen und Vorträge an den Universitäten der neuen Länder waren für ihn eine Selbstverständlichkeit. Im Juli 1991 moderierte er in Bonn ein vom damaligen Bundesjustizminister Klaus Kinkel initiiertes Forum zur Bewältigung des SED-Unrechts.
Klaus Stern wurde u.a. mit dem Großen Goldenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich und 1989 mit dem Großen Bundesverdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Außerdem verlieh ihm der Bundespräsident der Republik Österreich das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst 1. Klasse. Im Jahr 2000 erhielt er vom Land Nordrhein-Westfalen den Verdienstorden. Die Stadt Düsseldorf ehrte ihn 2002 mit ihrer Verdienstmedaille. Die Universitäten Breslau/Polen (1987), Fortalezza/Brasilien (1991) und Verona/Italien (2005) sowie die Keiō-Universität in Tokio/Japan (2009) erkannten ihm die Ehrendoktorwürde zu.
Die Hauptarbeitsgebiete von Klaus Stern lagen auf den Gebieten des deutschen und ausländischen Staats- und Verfassungsrechts, des Europarechts, des Verwaltungsrechts, insbesondere des Kommunal- und Wirtschaftsverwaltungsrechts, des Medienrechts sowie des Postrechts. Stern hatte sich schon in seiner ersten Kölner Zeit verfassungsrechtlichen Fragen gewidmet, wie etwa der Erläuterung der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung und der Verfassungsgerichtsbarkeit im Bonner Kommentar. Außerdem kommentierte er das Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft. Seit seiner Mitgliedschaft in der Verfassungsenquête-Kommission des Deutschen Bundestages stand die Beschäftigung mit dem Staatsrecht im Mittelpunkt seiner Forschungen. Föderalismus, Rechtsstaat, Staatsorganisation, Verfassungsgerichtsbarkeit, Menschenwürde und Grundrechte stellte er in verschiedenen Publikationen systematisch dar. Davon zeugt vor allem die langjährige Arbeit an seinem fünfbändigen, mehr als 8.500 Seiten umfassenden Werk "Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland", das 2022 noch in einer zweiten Auflage erschien.
Seine anfänglichen Forschungen über das Verwaltungsrecht gab er indessen nicht auf. Die untrennbare Wechselbeziehung zwischen Staats- und Verwaltungsrecht wird in seinen gesammelten Schriften, die unter dem Titel "Der Staat des Grundgesetzes" (1992) erschienen sind, deutlich. Auf dem Gebiet des neu aufkommenden Rundfunkrechts publizierte er Arbeiten zu grundlegenden Themen. In zahlreichen weiteren Publikationen lag ihm die Rechtsgestalt des Sparkassenwesens am Herzen. Hervorzuheben ist ferner das von ihm herausgegebene dreibändige Werk zur Deutschen Wiedervereinigung (1990-92), das sich u.a. mit Verfassungsrecht, Völkerrecht, Vermögensfragen, Universitäten, Stasi-Vergangenheit, Wiedergutmachung und den Landesverfassungen der neuen Länder der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt. Seine Reden und Vorträge zu verschiedenen Anlässen sind im Sammelband "Im Dienste von Recht, Staat, Wissenschaft" (2002)" veröffentlicht.
Klaus Stern verstarb am 05.01.2023.