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Karriere


Das Institut für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre bietet in zeitlicher und anforderungsbezogener Hinsicht verschiedene Arbeitsmodelle u.a. auf Grundlage des Tarifvertrags der Länder (TV-L) an – darunter insbesondere rechtswissenschaftliche Qualifizierungsstellen.
 

Die Universität zu Köln ist eine der ältesten und größten Universitäten Europas. Aufgrund ihrer hervorragenden wissenschaftlichen Leistungen sowie der hohen Qualität und Diversität ihrer Lehrangebote genießt sie ein ausgezeichnetes nationales und internationales Renommee.  

Mission der Universität zu Köln ist es, Wissen zu schaffen, zu bewahren und zu vermitteln. Nachwuchswissenschaftlerinnen bzw. -wissenschaftlern soll eine akademische Ausbildung geboten werden, die sowohl für die Forschung als auch für den Arbeitsmarkt bestmöglich qualifiziert. Zudem strebt die Universität zu Köln an, Spitzenforschung zu ermöglichen und Innovationen voranzutreiben, wobei sie die sich ständig verändernden Bedürfnisse und Herausforderungen der Gesellschaft in den Blick nimmt.
 


 

Folgende Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen am Institut für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre:
 

Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen (m/w/d) sind in sämtlichen Bereichen von Lehre, Forschung und Third Mission tätig. Sie konzipieren z.B. Klausurentwürfe, redigieren Aufsätze oder recherchieren für parlamentarische Stellungnahmen. Als Beschäftigte im höheren Dienst mit mindestens absolvierter Ersten Prüfung sind sie regelmäßig auf halbtätigen Stellen aktiv, um sich daneben ihren Promotionsvorhaben widmen zu können. Von Bewerberinnen und Bewerbern werden i.d.R. neben exzellenten akademischen Leistungen ("Prädikatsexamen") auch praktische Vorerfahrungen in juristischen oder verwandten Gebieten (z.B. frühere SHK-Tätigkeiten, längere Praktika) erwartet.
Initiativbewerbungen sind nicht möglich. Zurzeit sind keine Stellenausschreibungen veröffentlicht.

 

Wissenschaftliche Hilfskräfte (m/w/d) leisten wie Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen wichtige Unterstützung in allen akademischen Belangen, oftmals in projektbezogenen Rollen. Mit mindestens absolvierter Ersten Prüfung sind sie oftmals in geringerem Stundenumfang tätig und verbinden ihre Rolle z.B. mit dem Rechtsreferendariat oder einem durch ein Begabtenförderwerk finanziell unterstützten Promotionsvorhaben. Von Bewerberinnen und Bewerbern werden i.d.R. neben exzellenten akademischen Leistungen ("Prädikatsexamen") auch praktische Vorerfahrungen in juristischen oder verwandten Gebieten (z.B. frühere SHK-Tätigkeiten, längere Praktika) erwartet.
Initiativbewerbungen sind nicht möglich. Zurzeit sind keine Stellenausschreibungen veröffentlicht.

 

Studentische Hilfskräfte (m/w/d) erhalten bereits früh Einblicke in die Abläufe einer akademischen Einrichtung. Innerhalb des Instituts übernehmen sie z.B. Aufgaben in der Unterstützung des wissenschaftlichen Personals, der Bibliotheksarbeit oder kleineren organisatorischen Tätigkeiten. Die Stellen werden üblicherweise im Umfang eines Wochenarbeitstages neben dem rechtswissenschaftlichen Studium an der Universität zu Köln wahrgenommen. Von Bewerberinnen und Bewerbern werden i.d.R. neben guten universitären Leistungen, insbesondere im Öffentlichen Recht, vor allem Freude an der Tätigkeit sowie optimalerweise Vorerfahrungen in juristischen und verwandten Gebieten (z.B. Praktika, Schülersprecher/innen) erwartet.
Initiativbewerbungen sind nicht möglich. Zurzeit sind keine Stellenausschreibungen veröffentlicht. Neubesetzungen stehen voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2025 an.

 

Korrekturassistentinnen / Korrekturassistenten (m/w/d) übernehmen die Vorkorrektur von durch das Institut betreuten universitären Prüfungsleisleistungen. Mit mindestens absolvierter Erster Prüfung erfolgt die Beschäftigung auf Basis einzelner Werkverträge pro Korrekturdurchlauf durch den Kanzler der Universität zu Köln auf Vorschlag des Instituts. Es wird eine Pauschalentlohung pro korrigierter Bearbeitung entrichtet, die abhängig von Umfang und Anforderungsniveau der Klausur bzw. Hausarbeit ist. Von Bewerberinnen und Bewerbern werden i.d.R. gute akademische Leistungen (überdurchschnittliche Examina) sowie optimalerweise Vorerfahrungen in der Klausurkorrektur und/oder ein Schwerpunkt im Öffentlichen Recht erwartet.
Die Aufnahme in die Korrekturassistenzen-Datenbank ist unter Beifügung von Zeugnissen und Lebenslauf jederzeit beim Institutssekretariat möglich.

 

Praktikantinnen / Praktikanten (m/w/d) können im Rahmen schulischer Pflichtpraktika erste Wissenschaftsluft schnuppern und die Universität so bereits vor einem möglichen eigenen Studienstart kennenlernen. Mindestens gute schulische Leistungen, eine – altersangemessene – Affinität zur Rechtswissenschaft bzw. zu politisch-gesellschaftlichen Vorgängen sowie die grundsätzliche Befähigung zur Arbeit im akademisch-universitären Umfeld werden vorausgesetzt. Extracurriculares Engagement (z.B. als Schülersprecher/in) ist präferiert. Pflichtpraktika i.S.v. § 8 JAG NRW sowie ein Stationsangebot im Rechtsreferendaria können nicht angeboten werden.

Bewerbungen sind unter Beifügung von Zeugnissen, Lebenslauf und Motivationsschreiben jederzeit ausschließlich über die Praktikums-Kontaktadresse möglich. Aufgrund der Vielfzahl uns erreichender Anfragen kann keine individuelle Eingangsbestätigung erteilt werden und erfolgt die inhaltliche Durchsicht nur quartalsweise, d.h. Sie erhalten erst nach einiger Zeit Rückmeldung. Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie spätestens ein halbes Jahr vor Praktikumsbeginn eingehen.

Aktuell frühestmöglicher Praktikumszeitraum für neue Bewerbungen: Herbst 2025



     



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