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AfD darf als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden

Im Prozess zwischen der Alternative für Deutschland und dem Bundesamt für Verfassungsschutz wurde heute (13.05.) das Urteil gesprochen. Seit einer Woche lief das Verfahren am Oberverwaltungsgericht in Münster. Der Verfassungsschutz darf somit die Partei weiterhin als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen.

Die AfD hatte dagegen geklagt und verloren. Ausschlaggebend für das Urteil waren etwa 1.000 Zitate von AfD-Mitgliedern. Die Partei kritisiert, dass der Prozess nicht fair abgelaufen sei, weil Beweisanträge ignoriert wurden.
 

Medium: RTL WEST
Datum: 13.05.2024
Autor: Sebastian Reddig